W - lassenschaft. nach Abzug der darauf haftenden Schulden, auf der Anna Maria Grättlerin ihres Bruders 3 Söhne allein fallen, näm- lich auf Johann, Jacob und Franz Grättler, unter sich zu teilen nutzen und nieszen. Der Jacob Grättler, von dem sie besonders viel Gutes, Liebes und Hilfe genossen, solle zum voraus 50 fl. haben. Sie vermachen Jacob auch die 5(1 fl. also, daß er selbe in bar oder den Wingert oder den Acker in Gabetsch nach seiner Wahl zum voraus alleinig erben solle. Hingegen wollen die Te- statoren ausdrücklich vorbehalten haben, daß ihr zu Schaan stehendes Haus jährlich ein Pfund Wachs an Kerzen unablöslich an die St. Peterskirche in Schaan, der Großmutter Anna zu Ehren und zu ihrer und aller Christgläubigen abgestorbenen Trost geben, dergestalt, daß ihre Erben oder wer das Haus, sonst frei, ledig und los, auf was immer für eine Art an sich bringe, dies mit dem unablöslichen Pfund Wachs tue. Zu diesem Zwecke wird das Haus der Kirche des HI. Petrus verpfändet. Wenn wider Ver- hoffen der Besitzer des Hauses das Pfund Wachs nicht abstatten sollte, Kann der Kirchenpfleger zu St. Peter den Inhaber hiezn zwingen. Die Testierenden haben sieben ehrliche Männer als Zeugen gebeten, das Testament, das nach Landsbrauch der Graf- schaft Vaduz gültig sein solle, mit Unterschrift und Hauszeichen zu bekräftigen. sl) Ich Ulrich ? ... wie absteht. (2) Nichts mehr leserlich. (3) Ich Johannes Frickh bekenn wie obsteht. (4) Unterschrist unleserlich. (5) Ich Hanns Schiertzer bekenn wie obsteht. (6) Ich Bart... Düntel bekenn wie obsteht. (7) Ich Christa ... Dünser (?) bekenn wie obsteht. (8) Ich Johannes .... macher bekenn wie obsteht. (9) Ich Caspar Walser bekenn wie obsteht. Dann folgt noch die weitläufige Bestätigung durch die hoch- fürstl. Liechtensteinische Kanzlei vom 15. Feber 1715. von gleicher Hand geschrieben wie das Testament selbst.