Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1931) (31)

- 5l — Ein Güterzettel, der wahrscheinlich der 
2. Hülste des 14. Jahrhundert angehört 
und „uss Sant Lienharten tag" (1378?) abgefaßt ist, zählt verschiedene auf liechtensteinischem Boden in der Umgebung von Triefen liegende Güter auf, die Eigentum des Klosters Pfäfers 
waren: so eine Iuchart Ackerland zu Quader an der alten Landstraße nach Triefen, von welchem Gute als Zins jährlich 200 Eier nach Pfäfers zu entrich- ten waren. Ein gleiches Erträgnis warfen für die Abtei eine halbe Iuchart Ackerland oberhalb des alten Weges und von „einem mittmalacker", sowie von „einer Egertlin zu Curtin Katzis" zusammen ab. Von diesen Gütern zu Triefen bezog somit die Abtei Pfäfers jährlich auf Ostern „an den Tisch des Herrn" 400 Eier. Davon 
sollen sich die Namen „Eierbündt" und „Eieräckerli" bis aus den heutigen Tag erhalten haben'"-). Gegen Ende des 14. Jahrhunderts vermachte Ritter Ru- dolf von 
Reichenstein oder sein Sohn gleichen Namens von Triefen, der vom Kloster Pfüsers einen Hof zu Arbon am Bodensee zu Lehen hatte, wofür er dem Kloster jährlich 200 Gangfische auf die Burg 
Wartenstein bei Ragaz liesern mußte, der genannten Abtei „in Erinnerung an die vielen Wohltaten, welche er und seine Voreltern von diesem Kloster empfangen hatten, und zu seinem, sowie seiner Vor- eltern Seelenheil seine eigene Person, insbesondere das ganze Erbe, das ihm an beweglichen und unbeweglichen Gütern durch den am 19. Oktober 1397 erfolgten Tod seines Oheims, des Rittes Gaudenz von Plantär zu Chur, zugefallen sei'^. Aber des letztern hinterlassene Witwe Ursula, 
die sich mit Ritter Rudolf von 
Rorschach wieder vermählte, erhob ebenfalls auf diese Hinterlassenschaft Ansprüche. So Kam es zu einem Prozeß, der erst nach 4 Iahren, am 1. Februar 1401 von dem Geistlichen Gericht zu Chur durch einen friedlichen Vergleich beendet wurde, laut welchem das Kloster in den Besitz des in der Stadt Chur gelegenen, mit einer Mauer umzäunten Hauses Kam, zu welchem noch verschiedene Liegenschaften gehörten, auf die Rudolf von Rorschnch und seine Gemahlin Verzicht leisteten. Sie erhielten dnsür die übrige Erbschast als freies Eigentum. Ritter Ulrich von 
Reichen st ein besiegelte diese Urkunde
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.