Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1931) (31)

— 47 - Ein anderer Kuno von 
Richenstein aus 
Triesen, vermutlich ein Sohn des Vorgenannten, war im Jahre 1257 Zeuge, als Albrecht, Freiherr von Sax zn Reichenau der Abtei Psäsers das Schloß 
Wartenstein und die eben erwähnte Vogtei über Pfäfers, Valens, Vättis und Untervaz um 300 Mark Silber verkaufte"). Auch die späteren Lchirmvogte des Klosters Pfäfers aus den Wildenbergern und Montfortern 
erwiesen sich viel eher als Be- drücker, denn als Schützer und Schirmer des Gotteshauses. Insbesondere 
hatte sich Heinrich von Wildenberg zu Gewalttaten hinreißen lassen. Schließlich Kam es zu Verhandlungen: ein Schiedsgericht, an dessen Spitze als Obmann Ritter Egelols von Aspermont stand, fällte am 6. Oktober 1299 einen entscheidenden Spruch. Bei dieser Gelegenheit hat ein Ritter Heinrich von Schellenberg als Schiedsmcmn die Interessen der Abtei Psäsers verfochten und den Spruch mit andern Zeugen durch sein Siegel bekräftigt. Unter den Zeugen des schiedsgerichtlichen Urteils erscheinen Kuno von 
Riehen st ein, sowie Ulrich und Johann von Triefen '"), auch ein Ulrich von N ü - ziders, der ebenfalls aus Triefen stammte^''). Die angezogenen Beispiele zeigen zur Genüge, daß die als Zeugen, vielfach auch als Siegler erbetenen Männer aus dem liechtensteinischen Gebiete dem Kloster gegenüber eine gewisse Vertrauensstellung einnahmen. 
Auffallend ist es sicherlich, daß nur wenige dieser Herren zur Abtei in ein eigentliches Basallen- oder Dienstmannen-Verhältnis getreten sind. Meistens waren sie montfortische Dienstleute. Und doch wäre es grundfalsch, daraus den Schluß ziehen zu wollen, daß die Abtei Pfäfers in dieser Zeit im öffentlichen Leben zu wenig Bedeutung gehabt habe. Denn wiederholt wurden die Aebte besonders von der rö- mischen Kurie mit Vertrauens-Missionen beehrt, z. B. sür dieses oder jenes Stift mit ihrem Machtwort einzutreten. So z. B. erteilte Papst Jnnocenz IV. am 30. Mai 1250 dem Pfäferser Abt Rudolf von Bernang den Auftrag, selbst unter Anwendung von Kirchlichen Censuren den Abt von St. Gallen (!) im Besitz des Klosters Rheinau zu schützen").
	        

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