Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1931) (31)

- 36 - Straßbur g, dem 
AbtGottsried von St. Gregor und dem Grafen Not hart; man erkennt das Ansehen, das der Störesried Roderich am Königshof genoß, daß er selbst, ob^ gleich Partei, bei der Untersuchungskommission beigezogen wurde und zwar nicht auf der Anklagebank, sondern als Graf von Churrätien. Durch ein Kaiserliches Diplom vom 9. Juni 831 wurden alsdann dem Kloster Psäsers die geraubten Güter wieder erstattet, unter anderem die Höfe Nüziders bei Bludenz und Frastanz im Wallgan2»). Der Kaiser bestätigte der Abtei den bisherigen Besitz, sowie ihre Rechte und versprach, sie auch in Künftigen Zeiten zu schützen-"). Die hohe K u l t u r b e d e u t u n g, welche die Abtei Psäsers durch Jahrhunderte hindurch genossen hat, rechtfer- tigt es wohl, daß ihr im Vorausgegangenen in zusammenhängen- der Weise größere Aufmerksamkeit geschenkt wurde, um so mehr, als die mannigfachen Beziehungen der Ab-, tei zu 
Liechtenstein sich großenteils nur aus diesen beständig wechselnden Kultur Verhältnissen heraus erklären lassen. II. Bei dem hohen Interesse, das geistliche und weltliche Fürsten, und nicht weniger die umwohnende Bevölkerung dieser Stiftung des hl. Pirmin entgegen brachten, ist es leicht verständlich, daß sie schon früh mit Gütern bedacht wurde. Leider sind die Originalurkunden hierüber, wenigstens was die älteste Zeit anbelangt, großenteils verloren gegangen, so daß wir vielfach aus noch erhaltene Abschriften angewiesen sind, oder dann aus späteren Verhältnissen auf die früheren Besitzverhältnisse rück- schließen müssen. Dabei dürfen wir aber nicht übersehen, daß benachbarte Gotteshäuser, wie das Hochstist Chur, die Benediktinerabteien 
Disentis und 
Einsiedeln neben dem Frauenkloster Schänis und der „Großen Frau von Zürich", dem Fr au Münster, ihre Güter und Rechte teil- weise in den Psäsers benachbarten und zum Teil angrenzenden Gebieten besaßen, wodurch die Ausdeh- nungsmöglichkeit für den Pfäserser Besitz von selbst Beschrän-
	        

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