— 76 - früher bestanden. Nur konnten die Rheinberger als Vaduzer den eigenen Keller
benutzen, so daß das Getränk auf
diese Weise aufbewahrt werden konnte. Während die Verhandlungen über den Umbau noch in der Schwebe waren, kam am 28. Juni 1846 der böse Rheineinbruch. Das Haberfcld und der dabei liegende Baumgarten wurden ver- wüstet und auf Jahre hinaus unbrauchbar gemacht. Der Orts- richter Andreas
Strub schätzte den Schaden auf 226 Gulden und Wolfinger bat um Nachlaß dieser Summe aus dem Pachtschilling. Das Oberamt (der junge Menzinger) meinte aber,
daß diese Summe „offenbar
überspannt" sei und beantragte 146 Gulden. Dieser Nachlaß wurde
sodann tatsächlich dem Pächter, gewährt. Nachdem aber Wolfinger noch einmal einkam, wurde ihm auch für das Jahr 1847 ein Nachlaß von 120 Gulden gewährt. Bei der Anwesenheit des Fürsten
Alois II. im Lande (1847) konnte er persönlich dem gütigen Pachtherrn danken. Das Nevolutionsjahr 1848 und das Jahr 1849 brachten unsichere Zeiten, auch hatte das Ueberschwemmungsjahr unser Volk arm
gemacht. Diese Umstände entmutigten
den Bestände! Wolfinger und er wurde nicht müde mit Bitten um Aufhebung des Pachtverhältnisses und den Erlaß eines Teiles des Zinses. Fürst Alois gab gütig nach. Wieder wurde lange erwogen, ob man nicht die Schloßkellerei mit der Taferne verbinden könnte. Schließlich wurde mit dem Schloßküfer Jakob Quaderer ein Ver- trag auf 6
Jahre abgeschlossen. Nach diesem Vertrage durfte Quaderer nur solchen Wein ausschenken, welchen ihm die Ver- waltung übergab. Er
hatte also beide Wirtschaften
zu besorgen, die oben und die unten und erhielt den vierten Teil des Erlöses; dazu
9>2 Klafter Holz und seine Mutter Crescentia eine Pension von 48 Gulden. Im Jahre 1856 übernahm Franz Lampert die Schlvßwirtschaft und die Taferne
wurde geschlossen. Was wir hier boten ist eine Episode aus der Lokalgeschichte einer Gemeinde. Unsere Darstellung hat aber eine große Lücke von t 636-1791. Möchten doch bald die Archive in übersichtlicher Reihenfolge geordnet werden, damit uns auch die frühere Zeit erschlossen werden kann.