— 73 — Fürsten stammen. So war es denn nicht zu verwundern, daß die fürstliche Kanzlei am 18. Februar 1809 einen ablehnenden
Be- scheid meldete. Damals tauchte auch der Gedanke auf, die Taferne dem herrschaftlichen
Küfer zu übergeben, um
auf diese Weise beide Verrichtungen in einer Person
vereinigen zu können. Doch dieser Plan wurde wieder
fallen gelassen. Rheinberger erhielt nochmals eine Verlängerung der Pachtzeit für ein Jahr und auf K.
März 1809 wurde die Pacht neuerdings ausgeschrie- ben. Wieder erhielt Rheinberger
dieselbe um einen Preis von 285 Gulden für die Zeit bis zum
Jahre 1813. Es hatte sich kein anderer Pächter gemeldet. Man hatte das vorausgesehen! „ .... Weil das Fürstenthum wenig unternehmende Menschen zählt und die
Wenigen meistens Anverwandte des Rheinbergers sind und ihm kaum nachtheilig werden
konnten " so meinte fürstl. Sekretär Georg
Maurer (18. Januar 18091. Bei der neuerlichen Uebernahme kehrte die alte Frage wieder, nämlich der Umbau des Kellers und die innere Einrich- tung. Die fürstliche Domäne erklärte sich breit, die Verbesserungen vornehmen zu lassen, verlangte aber vom Pächter eine Zins- zulage
von 50 Gulden. Allein Landvogt Schuppler mußte am 30. Juli 1810 melden, daß
Rheinberger diese Bedingung nicht annehmen wolle,
und so unterblieb der Plan. Unter Landvogt Schuppler wurden
denn doch viele Verbes- serungen an dem Hause durchgeführt, besonders wurde das Haus bergwärts erweitert. Der aufmerksame Beschauer erkennt auch, daß dieser Teil des Hauses einen andern Stil aufweist, als der vor- dere. Dieses mußte
sich auch in der Pacht ausweisen und der Pachtschilling betrug
nun 311 fl und 53̂4 Kreuzer. Im Jahre 1815 starb der bisherige Pächter Johann
Rheinberger. Im näm- lichen Jahre erhielt die Taferne sein Sohn, Johann Nepomuk Rheinberger. Er war der einzige Anwärter gewesen.
Dieser Jo- hann Nepomuk entstammte der ersten Ehe Johann Rheinbergers mn Joseph« Wolfinger und war
am 15. Februar 1792 geboren. Bei der folgenden
Pacht im Jahre 1821 war ein Jgnaz Tschoffer Mitbewerber,
welcher sogar um 2 Gulden den bishe- rigen Pächter Rheinberger überbot. Allein
die fürstl. Verwaltung