Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1930) (30)

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- Dieser Vertrag wurde seitens des Großen Rates des Kantons St. Gallen 
in dessen Sitzung vom 11. November 1846 ratifiziert. Seitens des Fürsten von Liechtenstein erfolgte die Ratifikation am 9. Dezember t840, und am folgenden Tage wurden die Ratifi- kationsurkunden durch Vermittlung der 
Schweizerischen Gesandt- schaft in Wien ausgetauscht. EinPrmotoll, betreffend die 
Abrechnung zwischen Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen über die Kapitalzinse des 
Pfnfers'- schen Klostervermögens und die Uebergabe der Schuldtitel und Barschaft, wurde am 14. Mai 1841 in Ragaz von Lcmdammann Vaumgartner. Landvogt Menzinger und dem Liquidator des Klo- sters, Hofstetter, unterzeichnet. Damit 
war dieser ganze Fragen- komplex zwischen den beiden Staaten endgültig geregelt. Anstünde des Kantons St. Gallen in gleicher Angelegenheit mit dem Kanton Graubünden gelangten bis vor das Forum der Eidgenössischen Tagsatzung, wurden dann aber auf gütlichem Wege durch einen freiwilligen Verzicht von Eraubünden auf seine 
An- sprüche beigelegt.
	        

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