— 54 — III. Wie das fürstliche Oberamt vorausgesehen, und im Berichte vom 6. November 1835 an den Landesfürsten auch niedergelegt hatte, verschlimmerte sich trotz der weltlichen Administration des Klosters dessen Lage immer mehr und als durch das Einschreiten der kirchlichen Oberbehördcn auch nichts erreicht
wurde, beschlossen am 9. Januar 1838 Abt und Kapitel des Klosters,
den Papst um Säkularisation und nach
eingegangener apostolischer Dispens die Katholische Oberbehörde des Kantons St. Gallen für eine lebenslängliche, standesgemäße Versorgung, sowie
für gewissen- hafte Verwendung des Klosterfonds zu frommen Zwecken zu ersuchen.
Dieser Beschluß wurde dem Katholischen Administra- tionsrat des Kantons St. Gallen und der Nuntiarur zugleich mit- geteilt, worauf ersterer das Eroßratskollegium von dem Schreiben in
Kenntnis setzte. (Protokoll des Administrationsrates von 1838.) Das vom Abt und Kapitel
dem Papste eingesandte Auf- hebungsgesuch fand in Nom jedoch taube Ohren und Seine Hei- ligkeit verlangte vom Abte, gegen die unberechtigten Schlußnahmen der St. Gallischen Behörden Einsprache zu erheben. Eine Prote- station des päpstlichen Nuntius an den Kleinen Rät des Kantons hatte keinen Erfolg. Die konfessionellen Behörden warteten aber die verlangte päpstliche Einwilligung nicht ab, sondern gelangten am 10. Februar 1838, in Betracht, daß der ökonomische und innere Zustand des
Klosters dessen Aufhebung gebiete und in pflichtgemäßer Fürsorge sowohl für Erhaltung und angemessene Verwendung der betreffenden Stistungsgelder, als für gebühren- den Unterhalt der Korporationsmitglieder, zu
dem Beschlusse, die Klosterkorporalion von Pfäfers als aufgehoben zu erklären und die Liquidation des Vermögens durch den Administrationsrat anzuordnen. Die Verwendung
des Ueberschusses wurde zur Grün- dung von Realschulen in den katholischen Bezirken bestimmt, die Kapitularen pensioniert und die Kollaturrechte des Klosters an die
einzelnen Pfarrgenossenschaften übertragen. Für
den Beschluß sollte die Sanktion des Großen Rates eingeholt werden. (Proto- koll des katholischen Kollegiums
vom 10. Februar 1838.) Der Große Rat hatte
aber in Voraussicht der bevorstehenden Säkularisation schon am 7. Februar
eine Kommission zur Vegut-