Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 99 — 1889 annähernd die Höhe von 50,999 fl. Die verhältnismäßig grvße Leistungsfähigkeit unserer Lnndesknsse rührt znin guten Teile von diesen Einnahmen her. Der Vermögens bestand der Landesknsse betrug im Jahre 1889 131,965 sl., wogegen jedvch das Land noch rest- liche 43,759 fl. an die fürstl. Majorats-Hauptkasse schuldete. Im Jahre .1874 bezifferte sich das Landesuermögen auf 66,881 fl., die Schuldenlast hingegen jaus 175,000 sl.') Das -hier in kurzer Zusauuueufassuug gegebene finanzielle Bild läßt deutlich erkennen, daß die Finnnzwirtschaft unseres Landes eine gute war und trvtz der vielseitigen Inanspruch- nahme der Landeskasse innerhalb der geschilderten 17 Jahre noch zn einer Vermehrung des Landesvermögcns führte. Die landschäftl! ehe Sparkasse besaß Ende 1872 ein Gesamtvermögen von ^116,674 sl., der Reservesond betrug damals 4835 fl. Ende 1889 stellte sich das Aktivvermögen auf 663,735 fl., der Neservcfond aus 79,165 fl. Der letztere Fond hatte eigentlich die Höhe vvn 99,165 fl. erreicht. Da aber im § 19 der Sparkassastatuten vom 18. Sept. 1875 bestimmt war, daß, sobald dcr Ncservefoud 5 o/g des rcchuungsmäßig ausge- wiesenen Aktivvermögens überschreitet, der Ueberschuß an die Landeskasse abzugeben sei, wurde im Jahre 1889 diesem Fonde dcr Betrag von 20,000 fl. entnommen und in der Landes- rechnnng als außerordentliche Einnahinepost in Empfang ge- stellt. Der landschäftlich e Armenfvnd betrug Ende 1872 36,419 fl., Ende 1889 63,986 fl. Der landschäftliche Schulfond hatte Ende 1872 ein Vermögen vvn 31,163 sl., Ende 1889 ein solches vvn 44,324 fl. Das Vermögen des Dr. Graß'schen Schulstift- ungssondcs bctrug Ende 1872 19,151 fl., Ende 1889 20,710 fl. Neu ius Lebeil gerufen wurden folgende zwei Fonde: Im Jahre 1887 der fürstliche Landeswohltätigkeits- fond, dessen Vermögen Ende 1889 41,718 fl. betrug., und im Jahre 1888 der Pcnsionsfond für Staats- angestellte, welcher dem Pensionsgesetze vvm 18. Dez. 1888 ') Herrührend vvn dein vom LnndcSfürstcn gcmiihrtc» unverzins- lichen Rheinbandarlehcn von l7ä,VOg fl.
	        

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