Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 87 — den gemeinschaftlichen Betrieb anzukaufen, scheiterte an dem allzugroßen Kostenpunkte. — An dem Zuständekommen des fortschrittlichen Unternehmens hat sich besonders der Regierungs- chef v. In der Maur verdient gemacht, der die mitunter recht schmierigen Verhandlungen zum guten Ziele brachte. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Triesenberger beharrte nämlich zäh an dem Althergebrachten. Die dadurch entstandenen Agitationen nnd Wirren in der Gemeinde selbst verursachten dcr Regier- ung manche Hindernisse, die jedoch überivnnden wurden. Dic günstigen Ersolge des gemeinschaftlichen Alpbetriebes brachten allmählich auch die Geguer zur besseren Einsicht, so daß heute die alten Zustände wohl von keinem mehr zurückverlangt würden. Zur Besserung unserer Justizverhältnisse be- schloß der Landtag in der Sitzung vom 30. Juni 1887 eine Petition an den Landesfürsten. Es wird darin als Mittel zur Behebung der Ueberbürdung des Landgerichtes mit Arbeiten empfohlen, manche aus der Vergangenheit überkomm enc Gesetze zu revidieren und zu vereinfachen und Vcr- mit t l erä m ter, welchen die endgiltige Entscheidung in ge- ringfügigen Sachen einzuräumen wäre, einzuführen. Für den Fall, daß Seine Durchlaucht der Einführung von Ver- mittlerämtern nicht zustimmen würde, wird um die Anstel- lung eines zweiten R ichter s ersucht. ') Dic von dcr Regierung an die Br nnd b eschäd ig t e n in Rüthi (Kanton St. Gallen) verabfolgte Unterstützung von 300 sl. wurde vom Landtage genehmigt. Zur Förderung der Vereinszwecke bewilligte der Landtag dem im Jahre 1885 gegründeten landwirtschaftlichen Vereine eine jährliche Subvention von 300 fl. —Anläßlich dieser Bewilligung brachte der Abgeordnete Tschetter den in Schaan überhandnehmenden Güter verkauf nn Aus- länder zur Sprache. Sein Antrag, die fürstl. Regierung zu ersuchen, unter Ausrechthaltung des Grundsatzes freien Gnter- ') Wir werden später aus diesen Gegenstand, der den Landtag wiederholt beschüstigte und vorübergehend dem Lande auch namhafte Kosten auferlegte, zurückkommen.
	        

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