Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 80 — wollen wir uns nicht ganz und gar von unseren Nachbarn übermannen lassen, behindern die Leistungsfähigkeit des Landes 
nach dieser Richtung. Wäre alle unsere Steuerkraft 
nicht schon seit Jahrzehnten fast einzig aus den Kampf gegen die Rheingefahr 
konzentriert, so bestände zweifellos diese große Lücke in unseren öffentlichen Einrichtungen, das. ist der Mangel einer, generellen Regelung unseres Armen- und 
Krankenwesens, schon längst nicht mehr. .> . . Der 
Bericht spricht im Weitern 
die Hoffnung aus. Seine Durch- laucht unser Landessürft 
.werde seine hochherzigen Intentionen einem derartigen Projekte der Armen- und Krankenversorgung zuwenden und ersucht die sürstl. Regierung, . 
in diesem Sinne auch zum Besten des Landes wirken zu wollen." ' - . - , Der Landtag stimmte in der Sitzung, vom 5. September 1885 dieser Auffassung zu, überließ aber die Einleitung weiterer Schritte in dieser Frage vertrauensvoll der Hochherzigkeit und dem Ermessen des Landesfürsten. Die Regierung teilte mittelst Schreiben vom 20. März 1886 dem Landesausschusse mit, daß der Landesfürst in Wür- digung der Schwierigkeiten, welche die Errichtung eines Landes- hospitales fand, beschlossen habe, dem Lande 30,000 fl. zu schenken mit der Weisung, daß diese Summe bis auf Weiteres als fürstl/ Lavd es-Wohltätigkeitsfond zu verwalten sei und die Zinsen alljährlich sür humane Zwecke zu verwenden seien,, daß aber im Falle, . als später ein Landes- hospital, errichtet würde, der Fond diesem Zwecke zufalle. Der Landesausschuß beantwortete diese hochherzige Schenkung am 27. März'1886 mit einer' Dankadresse an den Fürsten. Das Statut des fürstl. Landes-Wohltätigkeits- fondes wurde, von der Regierung am 20. Mai 1887 kund- gemacht, i) Der Landtag Mhm -dasselbe in der Sitzung vom 30. Juni 1887 zur Kenntnis und beschloß dem Fonde aus den Ueberschüssen der Landcskassa einen Beitrag von 10,000 fl. zuzuwenden. ' Im Jahre 1896 vergrößerte der Landesfürst anläßlich seines Aufenthaltes im Fürstentum den . wohltätigen , Fond durch eine neue Schenkung im Betrage von-6000 fl. 2) Nach ') L. G. B. Nr. 1, 
1887.' Fürstl/ Verordnung vom 20. V. 1887. 2) Die Verwendung 
der Zinsen sür die 
'statutarischen Zwecke bc-' gann mit 1. 1/1888. 
Das Zinsersparnis aus den Jahren 1886 und 1887 per 2000 fl.' wurde 
dem Fonde zugeschlagen. Ende 1900 belief sich die Höhe des 
Landes-Wohltütigkeitsfondes. aus 49,163 
fl. — 98,326 Kronen.
	        

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