Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 79 — Beispielsweise zahlt die Gemeinde Schaan nur an Verwaltungskosten sür> ihr Gemeindcarmenhaus mehr, als die Auslagen für Armenpflege ebenso großer Gemeinden, die kein Armenhaus besitzen, betragen. Durch Erstellung eines Landeshospitales würde den bestehenden drei Gcmeindearmenhäusern ein bedeutender Ausfall erwachsen, indem die armen Kranken, Gebrechlichen und Blödsinnigen, die zurzeit in diesen Anstalten untergebracht werden, in das Landeshospital requiriert wür- den. Damit wäre aber- die 
wichtigere Frage des Armenwesens noch keineswegs gelöst, trotzdem.wir ein Landeshospital, das mangels eigener Arbeitskräfte erhebliche Betriebskosten dem Lande verursachen würde, und drei Gemeindearmenhäuser, die nun in eine viel schlechtere finanzielle Lage gebracht 
würden, Hütten. Nun ergaben aber serner gepflogene Erhebungen, daß zurzeit im Lande zirka 
80 Personen sind, deren Unterbringung in ein Armen- resp. Krankenhaus.infolge von Armut, Krankheit, Blödsinn oder unheilbarer Geisteskrankheit angezeigt erscheint. Unter diesen sind mit Blödsinn oder unheilbarer Geisteskrankheit zirka 10 
behastet. Heilbare Geisteskranke können hier nicht in Betracht kommen, da solche ohnehin in richtige fach- männisch 
geleitete Irrenanstalten gehören, und die müssen wir so wie so auswärts suchen. - Die Kleinheit unseres Landes nötigt uns die 
praktische Forderung auf, von Spezialgnstalten nach dieser 
Richtung möglichst abzusehen. Aus demselben Grunde sind auch Gemeindearmenhäuser nach der Lage unserer Verhältnisse viel 
zu kostspielig, und können sich die drei bestehenden nur infolge der oben erörterten Umstände-halten: Praktischer und besser sür unsere kaum 10,000 Einwohner zählende Bevölkerung wäre es, die bestehenden 
Gemeindearmenhäuser landschüst- lich anzukauseu und dieselben unseren Bedürfnissen, anzupassen. Die Zwecke, die ein Landeshospital als separate Anstalt auf kostspieligem Wege bei uns versorgen kann, können ebenso gut und sür das Land viel billiger Hand in Hand mit der Regelung des ganzen Armenwesens in den bestehenden Anstalten nach Vornahme geringer Adaptierungen er- reicht werden. Damit würde aber das Armenwesen des ganzen Landes und ebenso die Unterbringung von Blödsinnigen und unheilbaren Geistes- kranken definitiv geordnet und eine große Last von den Gemeinden ab- gewälzt, während die Erstellung eines Landeshospitals nur dem einen Bedürfnisse genügen und den bestehenden Armenhäusern finanziell schaden ivürde. Damit würde auch dem Entstehen weiterer Gemeindearmenhäuser, deren Erstellung, Verwaltung und Betrieb unvollkommen und dennoch sehr kostspielig ist, 
ein Ziel gesetzt. Allerdings erfordert die landschäftl. Regelung unseres Armen- wesens in Verbindung mit der Besorgung Blödsinniger, kranker Armen u. s. w. bedeutende Mittel. Die enormen Rheinlasten, unter denen unser Land noch immer sehr leidet, und das unabweisbare Bedürfnis, die Rhcinbauten neuerdings mit allen verfügbaren Kräften weiterzuführen,
	        

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