Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

77 — Das am 1. Juli 1885 zwischen den Bevollmächtigten der Schweiz und des Fürstentums ' Liechtenstein abgeschlossene Ueber ein kommen überdiebeiderseitigeZulassungder an den- Grenzen wohnenden Medizinalpersonen zur Berufsausübung wurde vom Landtage genehmigt.') 'Die darin den Aerzten, Tierärzten und Hebammen zugestandene Be- fugnis, im Nachbarlande den Beruf auszuüben, schließt jedoch nicht das Recht in sich, dort ein Domizil zu begründen, es sei denn, daß sie sich der in diesem Lande geltenden Gesetzgebung und nochmaliger Prüfung unterwerfen. Mit diesem Verträge wurden die tatsächlich schon längst vorhandenen Uebungen in der fraglichen Richtung festgelegt. - , > , , .,, . Dem Landtagsbeschlusse, länt .welchem — ähnlich wie- in den Vorjahren — den Gemeinden für, kulturelle Zwecke und zur Steuererleichterung ein Betrag von 12,000 fl. aus der Landeskasfe überwiesen werden sollten, wurde die landesherrliche, Sanktion vorenthalten. Die Regierung hatte sich schon während der Beratung mit, Rücksicht auf, die oben mit- geteilten lcmdsch. Subventionen an die Rheingemeinden und Nichtrheingemeinden nicht ohne Grund gegen diese weitere Ueber- weisung ausgesprochen. , ,, . , , Eine Frage, die sowohl den Landtag wie auch den Lan- desausschuß wiederholt beschäftigte, betraf die Schaffung eines L and es h o s pitals. . Bereits im Vorjahre hatte noch Lan- desverweser v. Hausen diese Frage angeregt, indem er mit- teilte, daß der Landessürst anläßlich seines 25jährigen Regier- ungsjubiläums für eine Wohltätigkeitseinrichtung eine Schenk- ung an das Land beabsichtige. Die Regierung, proponierte die Errichtung eines Landeshospitals in nächster Nähe des Schaaner Armenhauses, welch letzteres auch die Alimen- tation gegen entsprechende Vergütung zu besorgen hätte. Die Erstellung des Gebäudes und die innere Einrichtung desselben würden nach Mitteilung des Landesverwesers v. Hausen aus der Privatkasse des. Landesfürsten bestritten. Laut Programm sollte das Haus für 30 Pfründner Unterkunft bieten, und zwar für 5 einer besonderen Obsorge bedürfende- Jrren>-für- 15- Geistesschwache und für 10 Kraule. >) L. G. B. Nr. 1. 1886. Kundmachung v. 14. V111. 1886.
	        

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