Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 7'6 — und Ausgaben höher als bisher bemessen -wurden, weil man einerseits die Zolleinnahmen in möglichst exakter Höhe ein- stellte und andererseits die Rheinbausubventionen in das Prä- liminare aufnahm. Beides war bisher nicht Uebung gewesen, ein Uebelstand, worunter die Klarheit und Vollständigkeit des finanziellen Bildes nicht wenig gelitten hatten. Der durch die Pensionierung des Landesverwesers Frei- herrn v. Hauseu erhöhte Pensionsetat und einige Aender- ungen 'in der Gehaltsbemessung von,Landesangestellten gaben Veranlassung« zu verschiedenen Auseinandersetzungen. In dem betreffenden.vom Landtagspräsidenten erstatteten Kom- missionsberichte wurde betont, daß eine generelle Regelung des Gehalts- und Pensionswesens ein Bedürfnis sei. Bei dem Mangel derartiger gesetzlicher Bestimmungen sei man darauf augewiesen, von Fall zu Fall zu beraten. Bei unseren einge- engten und besonderen Verhältnissen hinterlassen aber solche Beratungen und die damit verknüpften Debatten nicht selten einen bemühenden und peinlichen Eindruck. Die Vorschläge, die in dem' Kömmissi'onsberichte zur Lösung dieser nicht leichten Frage gemacht werden und welche der später erfolgten gesetzlichen Regelung im Jahre 1888 als Grundlage dienten, lauten wie folgt: „Die 
Gehalte sollen geregelt, wo es nötig ist, 
auch verbessert wer- den, eventuell soll in Forin von Quinquennalzulngen dcr drirch imscrc Verhältnisse bedingten 
Anssichtslosigkcit aus Avancements nachgeholfen werden. Für die Pension hätten die Beamten in der Zukunft selbst auf- zukommen, d. h. sie hätten jährlich einen bestimmten Teil ihrer Gehnlts- einnahmen in einen Beamtenvensionsfond zu steuern. Bis und so lange der Pensionssond die 
nötige Höhe nicht erreicht hat, könnte das Land dic allfüllig liquid 
werdenden Pensionen vorschußweise bestreiten, um dann später die vorgeschossenen Gelder aus dem 
betreffenden Fonde wieder zurückzuerhalten.- Wir glauben/daß eine 
Regelung aus diesem Boden möglich ist-und, zweiseln nicht daran, daß 
eine solche auch im Bvlksbewußtsein als ein 
gesunder Fortschritt angesehen würde. Damit würden auch sür 
alle Zukunst derartige Fragen, wie die heutige eine ist, vermieden und 
in dieser heiklen Sache endlich ein definitiver, sowohl für das Land .^ivie sür .die Beainten , würdiger Abschluß stattfinden, und ein sür allemal dem Belieben des Momentes, bald so und bald anders in dieser oder jener Gehaltsfrage 
oder Pcnsionsnbfindung zu erkennen, ein Ziel gesetzt." . '
	        

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