Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

II. Die Uerioöe 1873—1889. Die Tätigkeit: des liechtensteinischen Landtages in dein Zeitrauiue 1862 —1873 haben wir- im ersten Jahr- buch e' unseres historischen Vereins kennen gelernt und dabei auch Gelegeuheit gehabt, in den mitgeteilten geschichtlichen Rückblickeil manches über die vor dein Jahre 1862 bestandenen gesetzlichen Zustände zu erfahren. ^ ' In der Periode 1862—1873 stellte die Schaffung einer Reihe, wichtiger Gesetze, welche auf Grund der neuen, durch gesunden und freiheitlichen Sinn ausgezeichneten Verfassung in? Leben zu rufen waren, eine große Aufgabe an den Eifer und die Tätigkeit von Regierung und Landtag, Daß dabei auch Fragen von hervorragender volkswirtschaftlicher Bedeutung erfolgreich und mit Verständnis gelöst wurden, beweisen die Zollvertragsverhnndlungen im Jahre 1863,, die Schaffung der landschaftlichen Sparkasse, die Zehentnblösung, die Kanalisier- ung des Landes, die Landesvermessung, die Erstellung einer Reihe neuer Straßen und.Rheinbrücken, svwie das Zustande- kommen besonderer Gesetze,'welche den Zweck, hatten, die Vieh- zucht, die Alpivirtschaft und die rationelle Pflege, der Wälder zu heben, , - . Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes war zwar in den Kvgcr Jahren eine recht beschränkte, aber dennoch konnte dank der weisen und verständigen Sparsamkeit im Lnndeshaus- halte verhältnismäßig recht vieles zur Förderung nützlicher Neuerungen getan werden. Die zweite Periode, welche in dieser Abhandlung dargestellt werden soll nnd den Zeitraum 1873 — 1889 umfaßt, ist aus erklärlichen Gründen inbezug auf die Schaffung neuer'Gesetze nicht so fruchtbar. Mit der neuen Verfassung vom Jahre 1862 war eben die Neuorganisation mancher öf- fentlichen Einrichtungen unbedingt notwendig geworden' nnd, um einigermaßen vorwärts, zu kommen, mußten die-wichtigsten
	        

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