— 45 — Durch die neuen Bestimmungen des Gesetzes vom 16. September 1875 betreffend die Rheinbauten mar in dieser Hin- sicht vorgesorgt morden. Bei allzugroßer Belastung konnten nämlich die Gemeinden unter Beigabe eines Tilgungsplanes mn Gewährung von Anlehen aus der Landeskasse ansuchen und im- Wege der Regierung die Zustimmung des Land- tages erwirken. Das Land übernahm alsdann die Verzinsung dieser Anlehen, welche von den Gemeinden in 30 Jahresraten — mitunter auch in. 15 Jahresraten — zurückzuzahlen waren. Derartige Wuhrbauanleh en wurden bis Ende 1879 gemacht: Von der Gemeinde Balzers . . 3,380 fl. „ „ ° . „ Triefen . 3,500 fl. « „ „ „ Vaduz . . 12,000 fl. „ „ „ Schaan . . 24,630 fl. „ „ „ Eschen . . 3,000 fl. ^Gamprin . . 14,768 fl. „ „ „ Ruggell . 40,800 fl. Summa .102,078 fl. Das gegebene finanzielle Bild läßt deutlich erkennen, daß die Rheingemeinden in den 70ger Jahren sich tatsächlich über- anstrengen mußten. Das Land.half freilich mit, so gut es konnte, aber mußte sich mit Rücksicht auf die sonst für den Staatshaus- halt nötigen Ausgaben Beschränkung auferlegen, zumal ja auch das. unverzinsliche Darlehen in 20 jährlichen Raten von 8750 sl. an die fürstl. Majorats-Hauptkasse zurückzuzahlen war. Dazu kam, daß sich die Eriverbsverhältnisse gegenüber mehreren Vorjahren im allgemeinen etwas ungünstiger ge- staltet hatten. Es war daher begreiflich, daß sich angesichts der gemachten und noch in Aussicht stehenden Anstrengungen der Gemeinden eine gedrückte Stimmung bemächtigte, die auch in einer Petition mehrerer Rheingemeinden um Beschaffung von Hilfsquellen zur Erleichterung der Gemeindewuhrlasten zum Ausdrucke kam. Der Landtag konnte jedoch den, Gesuche keine direkte Folge geben und wegen der Finanzlage der Landeskasse über die bisherigen Leistungen nicht hinausgehen. Der betref- fende Kommissionsbericht, welcher die Petition behandelt, mag als Bild dcr damaligen Auffassungen in dieser Sache hier Platz finden: