Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 44 — Korrektions-Grundbnuten. Dic sieben folgenden Jahre (1873 bis 1879) verschlangen ebensoviel. Im Jahre 1872 murde näm- lich am schweizerischen User die Erstellung der Hochmnhre mit einer Hast betrieben, melche nnser Land in die größte Gesahr versetzte, Dic Wuhre hatten vvn nun an zugleich auch die Stelle der Hinterdämme zu vertreten. Das Flußprvfil ivurde dadurch bedeutend verengt, was eine Aufstnnuug der Wassermasse im Rheinbette zur Folge hatte, Beknuntlich hatten, wie wir früher ausführlich mitteilten '), die von Seite unserer Regierung eingelegten Proteste gegen das einseitige uud mit dein vertraglich fcstgclegtcn Doppelsluß- susteme im Widerspruch stehende Vorgehen der Schweiz keinen Erfolg gehabt. Es blieb uns also nichts andcrcs übrig, als uns vorerst auf die Dämme zu stützen uud dieselben rasch zn erhöhen, zugleich aber auch nach Maßgabe der Umstände und verfügbaren Mittel auch Hochwuhre zu erstellen. Das Letztere konnte aber bei unsern beschränkten finanziellen Mitteln nnr allmählich und langsam geschehen, während Misere schweizerischen Nnchbaren — vom Kantone nnd vom Bunde reichlich unter- stützt — im raschen Tempo ihre Hochwuhre nusbauteu. Die Zurückhnttuug, zu der wir gezwungen waren, hatte das Gute, daß bei unserem langsameren Borgehen zwischen Wuhr und Damm sich bedeutende Hinterlandungen bildeten und dadurch den spätern Hochwuhren einen kräftigen Rücken und Grundkörper verliehen. Unter den Beitrügen, welche die Landesknssc zu den vben- genannten Rheinbauauslagen im Gesamtbeträge von 366,449 fl. leisteten, ist auch das vom Lnndcssürsten in großmütiger Weise dem Lande gewährte unverzinsliche, in 29 Jahresraten rück- zahlbare Darlehen vvn 175,000 fl. vom Jahre 1872 2) inbe- griffen. Die enormen Leistungen von Seite der Rheingeineindeii im Betrage von 777,498 fl. wurden zumeist von Jahr zu Jahr auf die Grundsteuer umgelegt und führten — besonders in den Jahren 1870 bis 1879 — zu ganz exorbitanten Belastungen der Grundeigentümer. Trotz der großen Auflagen waren die Gemeinden aber immer noch gezwungen, einen Teil durch An- lehen zn decken. Bergt. Jahrbuch I, S. 131 ff. 2) Bergt. Jahrbuch 1, S. 173.
	        

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