Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 30 — kündigung bis Ende Juli 1877 mit österreichischen Silbergulden im Bollwerke beglichen merdcn können. In dieser abgeänderten Form nahm der Landtag in der Sitzung vom 23. Dez. 1876 das Gesetz an ', Die 4. unterländischen Abgeordneten Martin Oehri, Johann Georg Matt, Michael Kaiser und Sebastian Heeb maren zu dieser Sitzung uicht erschienen. Statt dessen legten sie in einer moti- vierten Eingabe ihre Mandate nieder, weit die Stimmung ihrer. Wähler im Unterlande entschieden gegen die Einsührnng des neuen Münzgcsetzes sei. Der 'Landtag erklärte im Sinne des § 82 der Verfassung die Gründe der Mandatsniedcrlegung'für nicht stichhaltig uud wies die Entlassung ab. . Die nun bald erfolgte Publikation des Gesetzes vermehrte die Aufregung, besonders im Unterlande. In Geldsachen hört, eben der Spaß auf uud es war leicht begreiflich, daß, nachdem der Kurswert des Silbers schon seit 1873 gesunken war, der eingeführte Zwang, die bisher eingegangenen Verbindlichkeiten in Gold und ohne Abzug zu zahlen, heftigem Widerstande be- gegnen mußte. Denn die Vergünstigung für die ans dem Jahre 1876 stammenden Darlehen war doch nnr, eine kleine Linder- ung. Im großen und ganzen hatte die landläufige Meinung: „Der Kapitalist gewinnt, der Schuldner verliert durch das .neue' Münzgesetz" gewiß viel Berechtigtes an sich.. Jin.Unterlande wnrdc rührig gegen das neue Gesetz gearbeitet. Am 13. Januar 1877. — gerade an dem Tage, an welchem der Landtag seine Schlußsitzung hielt -- erschienen über 300 .Unterländer vor dein Regierungsgebäude in Vaduz und nahmen da in ruhiger Haltung Aufstellung. Eine Deputation trat bei dem Regierungs- chef vor nnd verlangte die Sistiernng des Münzgcsetzes uud Auflösung dcs Landtages. Der Regierungschef versprach die Sache dem Landesfürsten zu melden. Die Männer des Unter- landes kehrten alsdann ruhig und ohne jede weitere Störung nach Hause zurück. Dieses Ereignis und wohl auch die reisende Einsicht, daß die Durchsührung des Gesetzes die Aufregung und den Wider- stand der Bevölkerung noch allgemeiner machen, dürfte, veran- laßte sämtliche Abgeordneten, die für das Münzgesetz gestimmt -' L. G. B. Nr. 1. 1877. Gesetz vom 3t. X I I: '187ö.
	        

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