Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

Jannnr 1876 diese Verlängerung, stellte aber zugleich an die Regierung die Aufforderung, bei Wiederaufnahme der Ver- handlungen wegen Erneuerung des Vertrages außer der Be- rücksichtigung der schon früher geäußerten Wünsche besonders auch noch dahin zu mirken, daß Liechtenstein durch entsprechende Abänderung -des Art.. 12 des verlängerten Vertrages nicht be- hindert sei, die österreichischen. Silbermünzen bei den öffent- lichen uud Privatknssen des Landes nur mehr, nach ihrem lau- fenden Kurswerte — uicht ivic bisher ihrem Nennwerte nach ^- anzunehmen. Die im Laufe des Jahres 1876 gepflogenen Unterhand- lungen, ivvbci von Seite der beiden Kontrahenten wieder die bereits obengcnannten: (Freiherr v. Schwegel und Graf v. West- vhalen) als Bevollmächtigte sungierten, führten erst gegen Ende des Jahres zu einem Resultate, aus Grund dessen dem Land- tage eine Gesetzcsborlage gemacht werden konnte. Diese Ver- zögerungen waren! auch die Ursache, daß der Landtag — wie wir bereits eingangs angeführt haben — erst sv spät einbe- rufen wurde. ^ Iu der Sitzung vvm 23. Dezember 1876 wurde endlich der neue österr.-liechtenstein. Zollvertrag vom Landtage angenommen >). Die neuen Vertragsbestimmungen zeigen keine besonderen Erfolge für unser Land. Zwar wird im Sinne der seiner Zeit vom Landtage kundgegebenen Wünsche das Zollamt Vaduz aus ärarische Kosten übernommen, aber das Fortfallen des Drittel- abzuges trat uicht ein. Allerdings wird im neuen Vertrage ein Drittel der Reinerträgnissc nicht mehr sür die Verzollungen Vintschgnus und des Oberinntales, sondern sür „den Er- trag der in'Vorarlberg und Liechtenstein für andere Teile von Oesterreich-Ungarn stattfindenden Verzollungen" zurückbehalten. Die finanzielle Wirkung für unser Land blieb demnach natür- lich die nämliche, wie bisher. Ein großer Teil der. Zollein- nahmen soll nämlich nach statistischen Nachweisen von Gegen- ständen, die aus Italien kommeu nnd über St. Margrethen . . « A. B -Ns- g- Mg - Stmitsvcrtrmz vom-2g. XII. 1876.
	        

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