Die Erhöhung des Minimalbetrages sei begründet durch den Umstand, daß die Zvlle'rträgnisse sich bedeutend erhöht haben, und daß Liechtenstein auf die ganze Zoll- und Steuer- gesetzgebung, auf die Orgauisntiou der Verwaltung und Fincmz- ivache keinen Einfluß, habe und z, B. zur Herabniinderung der Verwaltungskvstcn nichts unternehmen könne, Liechtenstein habe mir eine geringe Ausfuhr nach Oesterreich, mährend umgekehrt, die Aussuhr Oesterreichs nach Liechtenstein relativ sehr bedeu- tend sei. Außerdem' habe aber Oesterreich noch zwei wichtige administrative Vorteile durch den Zollvertrag mit Liechtenstein: ilämlich die lleberivachnng einer nassen statt einer trockenen Grenze und die vertragliche Bestimmung, daß Liechtenstein als Beitrag zu den Kosten der Finanzmache ein Pauschale von ,100/o des -ihn, zufallenden Anteils auS den gemeinsamen Rein- ertrüguissen an Oesterreich zu entrichten habe, ohne daß Oester- reich -infolge des - liechtensteinischen Zollanschlusses auch nur einen einzigen Finanzmachmann mehr als vorher auf den Beinen zu haben brauche, ,' , , - Endlich die Uebernahme der Unterhaltungskosten für das Zollamt Vaduz aus das österreichische Aerar rechtfertige sich, dadurch, daß das Zollamt Vaduz z, B, im Jahre 18,72' nn Zöllen 5965 fl. einnahm, während die Zollämter in Balzers, und Schaan bedeutend weniger einnahmen. Diese letzteren Zoll- ämter seien aber schon längst übernommen, weshalb die Aus- nahmsbcstimmung für Vaduz mit Recht wegzufallen habe. Aus dem statistischen Materiale, das in dein Kommissions- berichte einen'breiten Raum-ausfüllt, mögen einige bemerkens- werte Notizen hier Stelle finden. Das Reinerträgnis aus den Zöllen, Berzehriuigsstenern, Tabak- nnd Schicßpulvcrcrträgen belief sich sür Liechtenstein ' nach Abzug der 10 °/o für Ver- waltungskosteu: ' - , - , ' ,Jm Jahre 1864 auf 14,998 fl,, ' , „. ' ,, . ,1865 14,405 „ ,, 1866 „ 13,259 „ . „ „ 1867 „' 14,059 „ „ „ 1868 „ 14,485 „ ' - - „ , 1869 „ 15,343 „ „ „ 1870 „ 20,232 „