Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

berichtet, die nähere Anführung der seitdem vom Landtage ge- faßten Beschlüsse aber bis jetzt unterlassen, um eiue zusammen- hängende Darstellung bieten zu können. . - - Was nun zunächst die Zvllvertragssrage betrifft, kam der Landtag im Jahre 1874 nach wiederholten Beratungen zu dem Beschlusse, d i e Z u sage z u r Erne u e r u n g des Zollvertrages von folgenden Bedingungen abhängig zu machen: 1. Der Drittelabzug für Vintschgau und'Obcrinntal habe wegzufallen, ' , - 2. Der bisher garantierte Minimalbetrag ') von 1.90. fl. müsse auf das Doppelte erhöht werden; 3. Die Unterhaltungskosten für das Zollamt Vaduz, seien' vom Zollvereinsärar zu übernehmen. ' - Ans dein umfangreichen Kommissionsberichte, welchen der Abgeordnete Landrichter Keßler zur Begründung dieser För- derungen verfaßte, seien hier auszugsweise die wichtigsten Punkte mitgeteilt. Der oben genannte Drittelabzng sei bei den bisherigen Vertragsabschlüssen-in den Jahren 1852 und 1863 -) gerecht- fertigt gewesen, da zu diesen Zeiten ein bedeutender Waren- durchzug durch Vorarlberg noch Vintschgau und Oberinntal ging. Seit 15. Mai 1873 gehe dieser.Güterverkehr nun über Lindau-Kusstein; die Güter werden plombiert'und erst in Kuf- stein, also nicht mehr im Finanzbczirke Vorarlberg, verzollt. Der Drittelabzug sei . sür Oesterreich uuter der Voraussetzung stipuliert wordcu, daß ein namhafter Güterverkehr durch Vor- arlberg nach Vintschgau und Oberinntnl stattfinde. Da diese Voraussetzung wegfalle, müfse bei einer Bertragserneüerung auch' der Drittelabzug wegfalleu. Umgekehrt werse sich die Frage auf, ob Liechtenstein nicht sür Verzollungen von Gütern, welche in andern österreichischen Provinzen eingeführt werden und nach'Vorarlberg kommen, ein Aequivalent anzusprechen habe. >) Um die licchtenst. Regierung vor plötzlichen Ausfällen in den Jnhrcseinkünften sicher zu stellen, verbürgte Oesterreich derselben ein jähr- liches Reineinkommen nn Zöllen, Verzehrungssteuern u. Erlös von Tabak und Schießpulvcr von 1 fl. 9V kr. für den Kops der Bevölkerung. Dieser verbürgte Miniinnl-Reinertrag wurde in vierteljährigen Raten im Vor- hinein an unsere Lnndeskassc nbgesührt. L) Bergt. Jahrbuch 1. S. 99 ss. . ' "
	        

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