Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 186 — legten Kränze auf das Grab. Kränze spendeten viele, darunter- , auch auswärtige Vereine. - , ' > . Ebenso' wird sein Name, wie der seiner Fran,' in geseg- netem Andenken bleiben durch die hochherzigen Vergabungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke. Der.Heimatgemeinde Vaduz, in welcher er stets das Bürgerrecht behielt, wendeten die Stifter 30,000 Mark zu mit der Bestimmung, .daß die Zinsen aus diesem Kapital jährlich zu Weihnachten an würdige Arme (vorzüglich an Witwen, Waisen oder Kranke) verteilt werden sollen. Die Stiftung führt den Namen „Josef und Frcmziska R.heinberger'sche Stif- tung" ; sie wurde von Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten mit höchster Entschließung vom 7. November 1902 genehmigt und der Aufsicht der fürstl.' Regierung in Vaduz unterstellt.'- - Die Gemeindevertretung von Vaduz und wohl sämtliche Gemeindeglieder anerkannten dankbar diese edelsinnige Zu- weisung als „Werk echter christlicher Nächstenliebe", sowie auch die hohen „Ideale und. den Adel der Gesinnung der Stifter." (Liechtenst. Volksblatt 1901, Nr. 52). Auf Veranlassung des Gemeinderates wurde den. 6. Februar 1902 in der Pfarrkirche ein von der gesamten Gemeindevertretung und einer großen Zahl Andächtiger besuchtes- feierliches Requiem für das edle Stifterpaar abgehalten. . Seine zweite Heimat/ München, erhielt gleichfalls für wohltätige Zwecke 100,000 Mark mit dem Beifügen, daß.Dürftige - ohne Rücksicht auf deren Konfession daran Teil haben sollen. Sämtliche Vergabungen sollen den Betrag von 250,000 Mark erreichen. - ' Der große Meister erwies "sich gegen mich stets wohl- wollend; zu meinem-am 17. Dezember 1891 gefeierten 50jähr- igen Dienstjubiläum sandte derselbe mir ein Glückwunsch-Tele- gramm. Wenn nun der im 81. Jahre stehende ehemalige Oberlehrer und Organist in Vaduz die nicht gesuchte Aufgabe übernahm, dem zu frühe von uns Geschiedenen eine kurze Bio- graphie zu schreiben, so wollen die geehrten Leser meinem Elaborat gütigst Nachsicht zu teil werden lassen."
	        

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