Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 132 — 3, Allfällige Unklarheiten sollen die Parteien friedlich unter sich austragen, > - ° - 4, Hält eine Partei die Entscheidung'nicht, so soll die andere sich an den Ammaun eines der drei Schiedsrichter wenden. Dieser Ammaun soll dann von jeder Partei 2 Wavpenge- uossen beiziehen und nach gepflogenem Verhör entscheiden. Den schuldigen Teil sollen sie dann damit strafen, daß sie ihm je nach der Wichtigkeit der Sache aus seinem Hause zu Kislegg nnd aus dcm Kirchspiel daselbst auszureiten be- fehlen und nicht dahin zurückzukehren ans eine von ihnen bestimmte Zeit, Handelt es sich um eine wichtige Sache, so sollen sie die Zeit dcs Ausbleibens desto länger machen, Ist die Sache unbedeutend, so soll sie entsprechend beige- legt werden. Die Parteien sollen auf Grund ihres abge- legten Eides sich au den Spruch halten und sich wegen der erlittenen Strafe nicht weiter auf irgend eine Art rächen, -̂Der Frevel und unmöglicher Wort, geschrifften und Ver- handlungen wcgeu, So.des Tvltzers v, Schellenberg süne Andres uud Märk dein Herrn Marquarten getan und Zu ge- zogen häud, — entscheiden die Vermittler: Andres und Märk haben in einem ganzen Jahr nach Kislegg weder in die Burg noch in den Flecken bei eiu er ganzen Meile Entfernung nicht zu kommen, bei den Eiden, sv sie ge- schworen, Sie haben acht Tage nach Ausstellung dieses BricffS Kislegg zu verlasse». Nach Jahresfrist dürfen sie wieder zu- rückkehren. Sollten sie aber dann jemand vvn des Marquarts Familie oder Gesinde beleidigen, so kommt die Sache wieder vor den Truchseßen zu Walpurg und ein von ihm bestelltes Gericht, Die letzten Dinge werden dann schlimmer als die ersten sein. Original im Archiv Kislegg zu Wolfegg Nr, 1877, sZ»8" Marquard von Schellcnbcrg der Jüngere, verkauft die Beste Eberstall und daS Dorf Burtcnbach, die er als Lehen der bair, Herzoge seit 1419 inne gehabt, an Kvnrad von Knöringen zn Jcttingen, Steichcle, Gcsch, d. Bist, Augsburg B, 5,, S, 
685/ s.'tttt»» 1434. Eglolf von Schellenberg ist Pfleger der Herr- schaft Seifriedsberg, Er gestattet am 26, März 1431 für das folgende Jahr dem H, v, Ellerbach die Auslösung von Seifrieds- berg (die aber.nicht erfolgte), Steichcle. Gesch, d. Bist, Augsburg B, 5, S, 802. s4<><»»
	        

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