- 95 — allwo man
die sämtlichen Stimmen
der Herren Vorsteher aufge- nommen
und sich endlich
dahin entschlossen, daß sollen die zwei Landammänner der
beiden Herrschaften sich gleich reisefertig ma- chen
und selbst nach Ulm gehen
und sich dort zu entschuldigen mit dem, daß wir allzu sehr mit Wuhren belastet seien, daß wir an die Schweiz und Bünden angrenzen, die doch
meistens französisch gesinnt seien und daher die Feinde aus dem Hals haben, und mit diesen und noch mehreren obrigkeitlichen Schriften wurden die Abgesandten begleitet, und das
Oberamt samt dem ganzen Ge- richt
habe sich in gemeldeten Schriften ziemlich entschuldigt und herausgeschrauft und daher das
gemeine Pöbel ziemlich Anstöß ge- geben wurde. Gott gebe, was weiters daraus erfolget! — Als nun die Abgesandten wieder ankamen und vieles erhalten haben wollten, da erfolgte gleich darauf
der Beschrieb der Mannschaft. Das Oberamt kam
wieder selbst auf Rofenberg und die Richter gaben einen jeden mit Namen an, und all obiges war vom Kreis nicht also gemeint. Im Frühjahr 1794 ist der oft erwähnte Prozeß zwischen Eschen und Eamprin, die Teilung betreffend, nachdem
er schon wirklich 29 Jahre gedauert hatte, endlich in Güte beigelegt geworden, und ist ein gütlicher Vergleich geschehen. Von
der Weise und Art zu teilen, wegen welchem noch der
größte Prozeß entstanden und noch an
die höchsten Orte appelliert
worden ist, nachdem
man schon der Teilung halber eins war und alles unterschrieben war. und dabei haben die Vauren
noch selbst das Beste getan, und einen gütlichen Vergleich gemacht des Auftriebs halber mit dem Vieh, und wegen einem Schiedsrichter, und wie man wirklich teilen
wolle. Zu einem Schiedsrichter ist erwählt worden der Landvogt
von Forsteck, Wolf genannt, ein Ratsherr
von Zürich. Er ist Ingenieur, er braucht den Feldtisch und Kompaß. Von
Seiten Eschen sind ihm zugeord- net
3 Ausschüsse, nämlich Joh. Jörg Helbert, Joh. Allgäuer und Joh. Wanger,- von Seiten Eamprin Jakob Walch, Joh. Jörg Wohlwend
und Franz Seb.
Marxer. Diesem ist das ganze Tei- lungsgeschäft übergeben worden,
und ist geschehen wie folgt: Die von beiden Teilen
erkaufte Fallsau ist den Eamprinern zuerkannt worden. Hingegen solle das Steinführen, das die Eschner den Eamprinern schuldig waren, zu
ewigen Zeiten aufgehoben sein.