Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1929) (29)

- 135 — gionssachen gehalten worden, aber 
es ist nichts daraus erfolgt und die Bischöfe und 
Kardinäle sollen dem 
großen Kaiser Napoleon in allen 
Sachen einstimmig widersprochen haben. Dieses ist ein gemeines gutes Kornjahr und dabei den gan- zen Sommer 
bis spät in 
den Herbst hinein eine 
unerhörte Hitze, so daß 
viele Früchte verdorrten, das Obst früh von den Bäumen fiel. Nie war Regen, die 
Brunnen sind im Herbst aufgetrocknet, und der 
Winter ist trocken 
hereingegangen, so daß es eine allge- meine Wässernot gibt. Mit Fässern muß man das Wasser aus dem Rhein holen. 
Wegen dieser großen Hitze gab es hier 
im August große Krankheiten, 
daß fast in 
allen Häusern Kranke 
liegen. In manchem Haus sind alle krank und etliche Junge und Alte starben. Diese Krankheit sitzt , vielen Jahr und Tag im Leib, oder in den Füßen. Im Juni war wieder ein heftiger Sturmwind 
von Föhn, daß er das noch nicht ganz reife Gerstenkorn 
alles ausschlug. Es wäre 
ein Hauptwein gewachsen, aber man hat 8 Tage zu früh gesammlet. Einige 
haben im September schon gewimmlet. 
Es ist aber wenig. Auf Johanni hat man an einigen 
Orten schon neues Brot gehabt. In diesem Frühling ist des Kaisers Napoleon erster Prinz geboren; 
er ist gleich König von Rom genannt worden. In unserer liechtensteinischen Herrschaft gibts jetzt immer auch Neuigkeiten. Die 
Bauern müssen von ihrem bißchen 
Wein, so sie im Keller lagern zu 
einem Haustrunk, das Umgeld bezahlen. Wenn 
jemand stirbt, so muß 
das Inventur in die Kanzlei gelegt werden, und davon 
muß 20—30 fl bezahlt werden, je nachdem ein Vermögen 
da ist. Wollen zwei 
heiraten, so muß die Erlaubnis vom Oberamt und 
vom Pfarrer und vom Richter geschehen und das Vermögen muß 
im Heiratsbrief angeführt werden, und wenn ein ziemliches Vermögen 
da ist, so müssen sie wieder 3V—70 fl bezahlen. Im Rheinischen Bund müssen wir 
jährlich 8—10 000 fl bezahlen. 
Auch ist hier das Stempelpapier eingeführt worden und alles, was etwas 
gelten soll, muß auf einen 
Stempelbogen geschrie- ben sein. Die kleinste ist der 1 Groschen, 
dann 13 Kreuzer 
bis 3 fl. Dies 
alles ist schon vorm Jahr eingeführt.
	        

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