Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

scheiden geltend machte, Kam 1923 der Zollvertrag mit der Schweiz zum Abschlüsse, der auf 1. Jänner 1924 in Kraft trat. Schon 1921 ging dem Zollvertrage ein Postvertrag mit der Schweiz voraus, der der Schweiz die Verwaltung des liechten- steinischen Postbetriebes übertrug. Die Post ist seit dem neuen Postvertrage vollkommen nationalisiert. Seit 1912 erschallte auch der Ruf nach einem eigenen liechten- steinischen Elektrizitätswerke, um unser Land in der Versorgung der elektrischen Energie vom Auslande unabhängig zu macheu. Kaum war aber der Werkbau 1914 beschlossen, brach der Welt- Krieg aus und die Arbeiten mußten eingestellt werden. Nachdem 1920 und 1921 Anläufe genommen wurden, das Werk dennoch auszuführen, Kam endlich 1923 ein vom Volke in nachfolgender Volksabstimmung bestätigter Landtagsbeschluß aus den Ausbau des Landeswerkes Lawena zustande. Seit mehr als einem Jahre ist dieses Werk nunmehr in Betrieb und versorgt alle Gemeinden Liechtensteins mit Ausnahme von zweien, die ihren Strom heute noch vom Auslande beziehen. Unter den die vitalen Interessen des Landes pflegenden Vereinen verdient an erster Stelle der im Jahre 1885 gegründete landwirtschaftliche Verein genannt zu werden, der auf die Ent- wicklung der heimischen Landwirtschaft einen überaus fördern- den Einfluß nahm. Ueber seine Initiative wurde die Hebung der Viehzucht in die Wege geleitet, das Viehmarktwesen organisiert und die Gründung einer Herdebuchgesellschaft verwirklicht, die Pferde- und Schweinezucht gefördert, der Obst- und Weinbau ge- hoben, die Bienenzucht unterstützt und ein besonderes Interesse der rationellen Pflege der Alpwirtschaft zugewendet. Besondere Verdienste sind dem landwirtschaftlichen Berein um die Hebuug des öffentlichen Kredit- und Steuerwesens zuzuerkennen und die im Jahre 1895 auf seine Veranlassung stattgefundene land- wirtschaftliche und gewerbliche Ausstellung in Vaduz Konnte einen vollen Erfolg buchen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.