Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 76 - (Ober- und Unterland) geteilt wurde, die einzeln wählten, die Oberländer erhielten sieben und die Unterländer fünf Abgeord- nete, die auf vier Jahre zu wählen waren. Ordentlicherweise hatte die Einberufung des Landtages einmal des Jahres zwischen dem 15. und 31. Mai zu erfolgen. Später erfolgte sie im Herbste. Außerordentliche Landtage Konnten nach Be- darf einberufen werden, wenn dies der Souverän zur Erledigung dringender Landesangelegenheiten für erforderlich hielt. Dem Fürsten stand auch die Auflosung des Landtages zu, doch mußten in diesem Falle sofort Neuwahlen ausgeschrieben werden. Für die Zeit, während welcher der Landtag nicht tagte und auch bei Auf- lösungen bestand als Stellvertreter für diejenigen Geschäfte, welche der Mitwirkung des Landtages bedurften, der Landes- ausschuß. Die neue Versassung gewährleistete das Recht des Privat- eigentums, stellte die Religionsfreiheit unter ihren Schutz, sta- tuierte die Vereins- und Pressefreiheit und bildete die Grund- lage für eine überaus fruchtbare Tätigkeit von Regierung und Landtag in den nächsten Jahrzehnten. Eine Flut wichtiger Gesetze wurde geschaffen. Wir nennen das Gemeindege- setz, das die Autonomie der Gemeinden in liberaler Weise regelte, die Ablösung des Zehents, durch die endlich die alten Feudallasten beseitigt wurden, das Wasserrecht, welches die großzügige und erfolgreiche Entwässerung Liechtensteins in die Wege leitete, das Gesetz über den Erwerb und Verlust des Staats- bürgerrechtes. 1863 Kam der zweite Zollvertrag mit Oesterreich zustande, 1864 erfolgte die Schaffung des Ortsschulrates, dem 1868 der Landesschulrat folgte, eine Feldvolizeiordnung von 1864 fchuf den wirksamen Schutz für den Feldbau, das erste Statut für die 1861 geschaffene landschaftliche Sparkasse schuf diesem Institute die Möglichkeit wirtschaftlicher Entfaltung, die Landesvermessung und Katastrierung aller Grundstücke wurde durchgeführt, der Schuldenbetrieb neu geregelt und anstelle der
	        

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