Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

— 156 - Lehrer. Typisch ist das Beispiel von Balzers aus dem Jahre 1808. 2 Lehrer hatten sich angeboten, einer den andern unterboten, der eine wollte sür 180 fl., der andere für 160 fl. die Schule halten, während früher die Gemeinde 200 fl. bezahlt hatte. Das Oberamt erteilte folgende Antwort: „Das Lehramt ist keine Anstellung, bei dem man jenen vorziehen soll, der um einen geringen Lohn dient, sondern man muß jenem das Vorrecht geben, der geeigneter ist und darauf sehen, daß dasjenige Individuum, welches sich diesem nicht unwichtigen Amte unterzieht, so weit als thunlich, seine Lebens- bedürfnisse befriedigen kann." Schupplers Gesetz und Schulplan betont die Wichtigkeit von Schule und Lehramt. Spätere Jahrzehnte bauten darauf. Die Schule hob sich, bis das Jahr 48 ihr einen neuen Rückschlag versetzte. Dieser Niedergang hielt an bis das in jenen Iahren nach sovielen Urkunden lang erwartete neue Schulgesetz vom 9. Februar 1859 erschien. Da man in jenen Iahren allenthalben Seminare errichtete, hob sich auch das Bildungsniveau der Lehrerschaft und diese erzielte Äöhe kam der Schule zu Gute und hat sich bis in unsere Tage herab glänzend ausgewirkt. Möge Gott unsere Schule in dieser .Höhe erhalten!
	        

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