Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

— 152 — ber desselben Jahres, den Geistlichen des Landes Mitteilung zu machen über die Bezüge der Lehrer und den Schulsonds der ein- zelnen Gemeinden. Ruggell hatte ein Schulkapital von 430 Gulden Gamprin „ „ „ „ 225 Schellenberg „ „ „ 200 „ Triesenberg „ „ „ „ 425 Schaan „ „ „ „ 349 und für Orgeldienst 190 „ Die Schule von Triefen besaß ein Schulkapital von 690 Gulden und erhielt jährlich von der Gemeinde sür die Sonntagsschule 11 Gulden. Vaduz hatte (Stiftung Negele) 500 Gulden. Die Kontrolle hatte, wie Schuppler in dem bereits erwähnten Erlasse betonte, den Zweck für ein besseres Einkommen der Lehrer zu sorgen. Im Jahre 1822 erschienen die Schulgesehe und der Schul- plan. Die ersteren richten sich besonders an die Kinderwelt. Sie sind so vernünftig, einleuchtend und klar gefaßt, daß man sie heute noch in jedem Schulzimmer anbringen sollte. Einige Nummern von diesem Schulgesetze mögen hier Raum finden. >X. Vom Verhalten der Schüler vor der Schule. 1. Kinder! habt euer Schulgeräth in Ordnung und haltet es reinlich. 4. Gehet zur rechten Zeit vom Äause weg und haltet euch nicht auf, damit ihr zur bestimmten Zeit in der Schule eintreffet. 5. Gehet still und sittsam zur Schule; gesellet euch zu euresgleichen und grüßet freundlich die Vorübergehenden. K. Vom Verhalten in der Schule. 1. Grüßet den Lehrer beim Eintritt in die Schule oder sagt den gewöhnlichen Lobspruch. 3. Kommt eines während dem Schulgebethe, so bleibe es vor dem Schulzimmer stehen, bis das Gebeth geendet ist. 4. Beneidet einander wegen den ersten Plätzen nicht, denn sie werden nach Fleiß und guter Aufführung angewiesen. Daher trachtet die ersten Plätze zu verdienen. (Anmerkung: Die ersten Plätze wurden also früher nach Verdienst angewiesen).
	        

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