Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

131 - Das Kloster Weingarten hatte in Triesen im 11. —13. Jahrh, einen Weinberg und andere Güter. Es gab einem Walliser, genannt Aier, Güter in Triesen zu Lehen. Das Arbar des Klosters, in dem diese Eintragung steht, ist zwischen 1269 und 1278 geschrieben worden. Damals war dieser Walliser schon in Triesen seßhaft. Am 4. Aug. 1278 war das Kloster nicht mehr im Besitze jener Güter, es hatte sie an das Kloster St. Luzi abgetreten. Also war dieser Walliser vor 1278 in Triesen seßhaft. Die Walliser ab dem Triesenberg hatten laut Lehenbrief von ihrem Garselli an die Pfarrpfründe zu Grabs ein Pfund Pfennig jährlichen Zins zu zahlen. Ich glaube nicht, daß die Grafen von Sargans oder von Vaduz an die Pfarrpfründe in Grabs Verga- bungen gemacht hätten. Ich glaube vielmehr, daß dies noch unter den Grafen von Werdenberg geschah, die bis 1260 auch über dieses Land geherrscht haben. Die Teilung zwischen Werdenberg und Sargans erfolgte um 1260. Also scheint mir auch dieser Umstand auf die Mitte des 13. Jahrh, hinzuweisen, zu gleicher Zeit unge- fähr, wie in anderen Gegenden. Die Gemeinde Schaan-Vaduz hatte einigen Wallisern ihre Alp Malb un in Pacht gegeben, d. h. als Erblehen verliehen. Dieser erste Lehenbrief ist verloren gegangen. Unter den Nachkom- men dieser Walliser entstand ein Streit mit der Gemeinde Schaan. Es handelte sich um die Benützung der Alpe Malbun, besonders um die des sog. Gainswaldes und wegen des Berges Staviniel. Vertreter der Walliser waren damals Peter Rügler, Johannes von Prademetz, Peters Sohn. Johannes von Guflina, des alten Äeinzen Sohn, Johannes Peter von Guetenalp, Johannes der Witwe Sohn an Masescha, Johannes Gappazol und Niklaus des Klausen Sohn von Guetenalp, „genannt die Walliser in Malbun". Diese Walliser waren also damals ansäßig auf Prademetz, in Guflina, auf Gat- nalp und Masescha. Der Streit kam vor den gräflichen Ammann Ulrich von der Lachen zu Vaduz. Der Schiedspruch lautete: Die Schaaner geben den genannten sieben Wallisern als rechtes Erb- lehen ihren Teil an Malbun, den die Walliser vormals ge- habt haben, den Gamswald und den Berg Staviniel um 8 Pfd. Pfg. jährlichen Zins, welchen sie auf Martini dem Kirchenpfleger der Schaaner Pfarrkirche zu entrichten haben. Unterlassen sie diese Zahlung, dann fällt das Lehen wieder an die Gemeinde zurück. Es werden dann die Grenzen dieser Alp genau bestimmt. Dabei wird
	        

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