Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 103 - durch Annuitäten eintreten? die Tilgung muh mindest ^///g des Kapitals ausmachen. Der Zinsfuß wird auf 4^^/ ermäßigt. Im bezüglichen Kommissionsberichte werden die Vorteile dieser Einrichtung ausgeführt: „Es wird dem Schuldner durch dieses Gesetz ermöglicht, mit der ganz gleichen Iahreszahlung, die er bis zum Jahre 1894 ausschließlich als Zinsung zu entrichten hatte, in verhältnismäßig Kurzer Zeit, das ist in diesem Falle in 45 Iahreu, die Zinsen und das Kapital zu tilgen." Im Jahre 1904 wurde der Zinsfuß für Einlagen Privater vorübergehend auf 3,8"// ermäßigt, sofern die Einlagen den Be- trag von 2000 Kronen übersteigen. Doch wurde diese Maßnahme bereits 1911 zurückgerufen. Die Einlagen wurdeu wieder durch- wegs mit 4̂c> verzinst und der Kontokorrenteinlagenzinssatz wur- de von 3"// aus 31/2^/ erhöht. Hypothekaransuchen wurde mit 60^, anstatt wie früher mit 50?/ des Schätzungswertes ent- sprochen. Die Auslagen der Sparkassa für Verwaltung wurden von der Sparkassa selber getragen und nicht mehr, wie bisher, von der Landeskassa. Für die Höhe des Reservefonds wurden 87o der Einlagen festgesetzt (bisher 10A). Dem Reservefond wurden (im Sinne der Statuten von 1875) entnommen: 1889 (an Landeskassa) 40,000 Kronen 1907 (an Armenfond) 40,000 1911 (an Jrrensond) 20,000 Das Verwaltungsvermögen des Instituts betrug: Au der großen Steigerung der Einlagen haben die öffent- lichen Fonde großen Anteil. 
1872 1889 1900 1911 1918 
6,800,000 20,000,000 
116.600 Gulden 663,000 3,700,000 Kronen
	        

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