Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

— 102 - Die Absicht, die Spo.rKo.ssa zu einem die Volkswirtschaft möglichst belebenden, allen Kreisen helfenden Kreditinstitute aus- zubauen, brachte eine neue durchgreifende Statuteurevision mit Gesetz, vom 16. Dezember 1891. In den neuen Statuten wurde ein Kontokorrentverkehr mit Privaten vorgesehen, eine Ein- richtung, die bis dahin gefehlt hatte. Es wurden Erleichterungen für Darlehensnehmer geschaffen: Die Darlehenszinse sind nicht mehr, wie bisher, im Vorhinein, sondern nun im Nachhinein fällig, Schuld- und Bürgschaftsurkunde müssen nicht mehr gesondert, sondern Können in einem Dokument vereinigt sein. Hiemit ent- fällt die doppelte Stempelpflicht. Der Kreditnehmer Kann ferner nun das Darlehen vor Ablauf der Frist in Teilbeträgen zurück- zahlen, auch wenn in der Darlehensurkunde Kein Uebereinkom- men dieser Art getroffen war. Auch Gemeinden und gemeinnützigen Genossenschaften wur- den in den neuen Statuten für den Fall öffentlicher Anleihen größeres Entgegenkommen gezeigt: „Solche Darlehen müssen nur mit 4̂> verzinst werden. Sofern der Betrag 2000 fl. übersteigt, ist allerdings zur Bewilligung des Darlehens die Zustimmung des Landtages bezw. Landesausschusses erforderlich. Die Mindest- annuitäten sür öffentliche Darlehen sind 2^,." Das waren bedeu- tende Erleichterungen für die Finanzwirtschaft der Gemeinden. Weitere wirtschaftliche Vorteile bot das Gesetz vom 31. Dezember 1893 betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes bei den landschaftlichen Kassen und Fanden. Die HyvotheKarschulouer zahlen nach dem neuen Gesetze nicht mehr 5"//, sondern nur noch 4^A Zins. Stärke der Einlagen und Umfang des Geschäftsbe- triebes der Anstalt, an der feit 1891 ein zweiter Beamter einge- stellt war, machten diese wohltueude Zinsreduktionen möglich. Um der verschuldeten Landwirtschaft zu helfen, wurde 1893 das Gesetz betreffend die Einführung der Annuitäten bei unserer landschaftlichen Sparkasse eingeführt. Auf Hypothekardarlehen, sowohl auf bereits gewährte als auf neue, Kann eine Tilgung
	        

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