Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

8Z - Lehrergehalt von 150 sl., einen Geldbeitrag von der Gemeinde und wohl anch vom Fürsten, einen Leitrag von der Pfarrpfründe Schaan, den Ertrag von 30 Jahrtagen (24 fl.). (Die Lieferung des Holzes wurde vergessen.) Da im Lande jetzt mehrere Priester ohne Pfründen seien, die ob Planten froh wären, bittet die Gemeinde um Errichumg einer FiNale. Untelschrieben sind 31 Männer, darunter der Nichte.' Johann Gantner, Einen eigenen Geistlichen erhielten die Plankner zwar nicht, aber dem iin Jahre 1884 neu eintretenden Hofkaplan Joseph Büchel wurde die Seelsorge der Plankner übergeben. Im gleichen Jahre kamen an die Schule daselbst Schwestern von Zams; ihretwegen kam auch das 8snctis8imum in die Kapelle und es wurden wöchent- lich zwei hl. Messen daselbst gelesen. Im Jahre 1886 bemühten sich die Plankner abermals um Errichtung einer selbständigen Kuratie. Der Hauptgrund war: die Schaaner sehen sich gezwungen, eine neue Kirche zu bauen, die 70—80 000 fl. kosten wird, woran Planken vertragsmäßig ein Sechstel übernehmen müßte, was der armen kleinen Gemeinde von nur 130 Seelen ganz unmöglich wäre. Sie wollen das, was sie können, lieber für eine eigene Seelsorge verwenden aus einleuch- tenden Gründen. Die neue Ordnung sei doch nur ein Provisorium, und nicht jeder Hofkaplan unterziehe sich dieser Pflicht, nicht jeder könnte es auch, wenn er wollte. Es wird dann nachgewiesen, daß der Kurat eine sichere und genügende Existenz hätte, weil er auch die Schule übernehmen könnte und müßte. Wenn dieses Projekt nicht durchführbar wäre, sollten die barmh. Schwestern eine blei- bende Institution sein. Leiner erfüllte sich keines der beiden Projekte; die Schwestern wurde» bald wieder zurückgezogen. Im Jahre 1893 trat die Gemeinde Planken an den Bau der neuen Pfarrkirche die Summe von 1190 Gulden aus der Elisabeth Gantner'schen Stiftung ab für den neuen Hochaltar und die Kanzel, aber unter der Bedingung, daß die Pfarrkirche für alle Zukunft keine weiteren Ansprüche auf jene Stiftung zu erheben befugt sein solle. Der Kirchenrat von Schaan im Einverständnis des bischöfl. Ordinariates nahm diese Bedingung an.
	        

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