Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

- 68 - noch einen Versuch gemacht, der aber ebenso schlecht ausgefallen sei, daher das Verbot für immer erlassen worden sei. Er vertraue auf die religiöse Gesinnung der Schaaner. Sie sollen einen Bitt- gang halten nach einem Ort, der nicht viel über eine Stunde ent- fernt ist, oder noch besser, 19-stündiges Gebet vor ausgesetztem Hoch- würdigem Gut. Durch Gehorsam werden sie Gottes reicheren Segen erhalten. Infolge der Zosephinischen Regierungs-Maßnahmen, welche Prozessionen außer Landes in Oesterreich verboten, die im eigenen Lande einschränkten, alle feierlichen Gottesdienste an Werktagen strenge verboten, sah sich der Fürstbischof veranlaßt, an die Gebiete von Vaduz, Vlumenegg und St. Eerold ein Verbot solcher ausge- dehnten Bittgänge zu erlassen, sowie alle jene Handlungen, welche den Konfliktmit den österreichischen Behörden hervorrufen würden. Dennoch war der leidige Rankweiler Kreuzgang noch nicht abgetan, er spuckte immer noch im Gehirne der Leute zu Schaan, während die oberen Gemeinden nicht mehr daran dachten. Schon im folgenden Jahre 1790, als die Schaaner hörten, daß in Oesterreich die Prozessionen wieder freigegeben seien und daß die Unterländer und Ragazer wieder nach Rankweil wallfahrten, ging der Lärm wieder los, und der Schwachmatikus Pfarrer Orsi belästigte den Bischof wieder mit einem gleichlautenden Gesuche. Aber der Fürstbischof Karl Rudolph v. Buol Schauenstein war nicht von so weichem Holze geschnitzt, und die Rankweilfahrt hörte nun endgültig auf. Xlll. Bemerkenswerte Notizen aus den Pfarrbüchern. 1. Das älteste Matrikenbuch umfaßt die Zeit von 1647—1694. Es ist halbbrüchig und enthält 227 Blätter, wovon 92 leer sind. 2. Das zweite Matrikenbuch enthält die Aufzeichnungen von 1694—1803. Es ist ein schwerer, gut gebundener Folioband von. fast 469 Blättern, wovon nur 21 leer sind. 3. Das dritte Matrikenbuch geht von 1803—1824. Es ist ein schwe rer Folioband von 403 Blättern, wovon aber 318 leer geblieben sind. Die Ehn fehlen, ebenso die Firmungen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.