Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

66 voll wallfahrender Taufbrüder und Zechschwestern und das Kreuz kann in Gottes Namen allein mit dem Fahnen nach Haus gehen. Sobald der Wein den Kopf zum Narren gemachi, so zanken sie gemeinlich wegen den Menschern. Manche tragen aus lauter Wallfahrteifer blutige Köpfe nach Haus." Es wird nun eingehend auch geschildert, welche sittliche Aus- schreitungen bei dieseu Anlässen vorkommen und die Hoffnung ausgesprochen, daß der Fürstbischof diese Bittgänge verbiete und dafür solche, die im eigenen Lande selbst abgehalten werden können, einführe. Der Bischof muß dann auch tatsächlich den Bittgang verboten haben. Nur die Unterländer, die, wie es scheint, bessere Ordnung beobachtet haben, hielten ihre alte Gewohnheit mit Erlaubnis des Bischofs bei. Im März l7K6 wandle sich dann der Kanonikus Orsi, Pfarrer in Schaan, wieder an das Ordinariat: „Da die Zeit allgemach heran naht, an welcher man vorher mit Kreuz nach Rankweil gezogen, und eine hiesige Eemeinde- Vorstehung mir immer auf eine recht ungestüme Art in den Ohren liegt, ich möchte doch die Erlaubnis zn erwirken trachten, sotanen Kreuzgang gleich denen heutigentags noch in ihrer dies- faltigen Gewohnheit ungestört fortfahrenden Eschnerberger Ge- meinden vornehmen zu dürfen, als nehme ich die Freiheit ge- horsamst zu erbitten von Seiner Hochfürstlichen Gnaden hiezu die gnädigste Erlaubnis erwirken zu wollen, mit Ausschluß jedoch der Pfarreien hiesig oberer Herrschast, denen die Rückkehr auf Mittag nicht wohl möglich, und die die Alleinigen sind, so vorher durch ihre Zuchtlosigteiten den ganzen Krcuzgang ge- schändet haben. Nicht nur ich sondern meine sämtliche Pfarrei- angehörigen werden diese Gnade mit Dank anerkennen, auch bei der Prozession selbst jedermanns erbauliche Ordnung, Zucht und Gottesfurcht eifrig beobachten." Pfarrer Orsi erhielt keine Antwort, weshalb er im Juni wieder sich an das Ordinariat wandte. Er berichtete, daß die Schaaner beschlossen haben, am künf- tigen Samstag ohne Einwilligung des Pfarrern Kreuz und Fah- nen aus der Kirche zu nehmen und den Kreuzgang nach Rankweil zuhalten. Er, der Pfarrer, habe zwar ihnen vorgestellt, wie dieser
	        

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