Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

58 haben wollte, da erwachte in Schaan der Gedanke, die auch für die Schaaner allein noch zu kleine Kirche zu vergrößern, oder eine neue zu erbauen. Der damalige Pfarrer und Kanonikus Carigiet schilderte in einem ausführlichen Berichte an das Domkapitel die Zustände in Kirche und Friedhof, und bat um Zustimmung zur Abtretung von Boden gegen Osten zur Vergrößerung des Friedhofes und zur Ver- größerung der Kirche. Die Mittel dazu seien vorhanden: da die Gemeinde die Baumaterialien auf den Platz liefern und Frohnen leisten werde, werde der Anbau nicht über 2666 fl. zu stehen kommen, und das könne die Kirche leisten. Er legte auch den neuen Bau- plan bei. Aber seine Pläne wurden zu Wasser, noch im Jahre 1852 erwähnt er in einem Schreiben nach Chur. wie notwendig die Vergrößerung der Kirche sei. Durch die Ausscheidung von Vaduz scheint sie doch zur Not genügt zu haben. Die Angelegenheit des Kirchenbaues wurde erst aktuell im Jahre 1866. Im November 1865 stellte die Schaaner Gemeindevertretung an die Regierung die Anfrage, ob nicht das Domkapitel für die Kosten eines Kirchcnbuucs aufkommen müsse, da es Zehentbezüger sei und eine Vergrößerung der Kirche oder ein Umbau durchaus notwendig sei, weil die jetzige Kirche zu klein geworden sei. Der Landesverweser v. Hausen wandte sich an das Kapitel, und als dieses die betreffende Pflicht für sich nicht anerkannte, all das bischöfl. Ordinariat. Dieses teilte der Regierung die Antwort des Domkapitels mit. welche abweisend lautete, weil in der Schen- kung der Pfarrpfründe vom Jahre 1386 nichts von einer solchen Verpflichtung stehe, und weil das Domkapitel den Zehentanteil nur an seinen Tisch und nur in der Eigenschaft als parvLtms tiabituslis beziehe, also nicht eigentlicher Zehentherr sei. Es habe zwar immer die Eebäulichkeiten der Pfründe, aber nie die Kirche erbaut und erhalten. Die Kirche sei übrigens durchaus nicht bau- fällig. Die Regierung wollte von ihrer Forderung nicht zurücktreten und behauptete, das Domkapitel sei zum Kirchenbau durch Das Kirchenrecht verpflichtet.
	        

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