Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

Luzius, des hl. Königs, ob der St. Laurenzen-Pfarrkirche mir Gunst und Wissen des gesamten Domkapitels zu Chur, als der Lehenherren der Pfarrkirche, von neuem vorgenommen und auf- gerichtet und begabt. Sie begaben die Pfründe nun wieder mit folgenden Gülten, mit 24 Pfd. Pfg. jährlichem Einkommen, dazu gab Uli Quaderer 4 Pfd., seine Hausfrau Anna Fritschi 2 Pfd. Das waren die ersten Stifter. Dann 4 Pfd. von einer Jahrzeit und das übrige gaben Ammann Luzi Frick, Albrecht Wolf, Jörg Thöny, Gabriel Frick von Vaduz und Stoffel Fritsch. Sollte aber später die Pfründe auf anderem Wege genügend dotiert werden, dann ziehen diese Stifter ihre Schuldbriefe zurück. Bei Erledigung der Pfründe soll der Freiherr von Brandis oder seine Nachfolger mit den Stiftern oder ihren Erben zwei taugliche, tüchtige und tugendsame Personen dem Domkapitel zur Wahl vorschlagen, das dann den von ihm Gewählten dem Bischof präsentiert. Doch für das erstemal behalten sich die Stifter die Wahl vor. Der Gewählte soll aber vorher zum Priester geweiht sein oder in Jahresfrist geweiht werden. Er soll auch persönlich auf der Pfründe wohnen und darf am Pfrundeigen- tum nichts eigenmächtig ändern. Er soll auch der Kirche uud dem Pfarrer nicht durch Neuerungen schaden. Dagegen dem Pfarrer im Beichthören, Taufen, Spendung der Sakramente, Krankenver- sehen, auch zu Pestilenzzeiten behilflich sein, wenn es nowendig ist. Auch an allen hl. Tagen, Sonntagen und Feiertagen und sonst, so oft notwendig, zu Meß- und Vesperkirchgängen und zu allen Gottesdiensten hat er Hilfe zu leisten. Dafür soll ihm auch der Pfarrer erkenntlich sein. Der Kaplan hat auch alle Wochen einmal an seinem Pfrundaltar 3 oder 4 Messen zu lesen Es wird nun der Fürstbischof Heinrich und sein Eeneralvikar gebeten, diese Stiftung zu bestätigen. Den Brief siegeln der Ammann Lutzi Frick, der Freiherr Ludwig von Brandis und das Domkapitel. (Papier. Copie vi- dimiert, bischöfl. Archiv.) Der erste Inhaber dieser zweiten Kaplanei war ein Johann Weinzirl, der 1519 starb. Unter dem 30. Mai 1519 schlugen Graf Rudolf v. Sulz zu Vaduz, sowie die Leute der Gemeinde Schaan, denen auf Grund der Dotation und Confirmation das Ernennungsrecht des Bene- fiziaten des St. Thomas-Altars zustand, dem Domkapitel den
	        

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