— 45 - Brandts dem Bischof Heinrich für die Frühmesse in Schaan den Jakob Wittenbach. (Perg. Orig. ebendort.) Ueber die folgenden Kapläne bis 1610 fehlen die Nachrichten. 1610—1671 warChristian Brandiser Kaplan scl Sanet^m ^lariarn oder Hofkaplan. Die Brandiser stammten von den Freiherren v. Brandts ab, zwar ans legitimer, aber nicht ebenbürtiger Ehe eines Freiherren. Ihr Geschlecht erhielt sich noch Jahrhunderte hindurch, während die Freiherren im Jahre 1512 ausstarben, und dienten in verschiedenen Stel- lungen in Krieg
und Frieden. In Schaan
selbst lebten mit dem Kaplan die Schwestern Maria und Dorothea Brandiser. Erstere war mit einem Kaspar Kaufmann verheiratet. Der Graf Kaspar von Hohenems, dnrch den Brandiser die Pfründe erhielt, verbot den Geistlichen, die er angestellt hatte, sich von kirchlicher Seite investieren zu lassen, weshalb er wie anch die durch ihn angestellten Priester mit der
kirch- lichen Behörde in Konflikt kamen. Die kirchlich Investierten hatten auch eine einmalige Abgabe an den Bischof zu
ent- richten, die man primi kructus d. h. „erste Früchte" nannte. Als der Fürstbischof Johannes im Jahre 1640 im Lande Firmung und Visitation hielt, befahl er dem Kaplan Bran- diser, sich kirchlich investieren zu lassen, an den
Kapitelsver- sammlungen teilzunehmen und die genannte Abgabe zu ent- richten. Dagegen protestierte der Graf. Brandiser sei kein Frühmesser, sondern ein „blosziger Caplon von U. L.
Frauen- Altar, er habe keine Seelsorge und nur an den vier Hochfesten dem Pfarrer auszuhelfen. Von der St. Thomas-Pfründe beziehe er nur 3 Pfd. und 18 Sch. Pfg. für einige wenige Dienste. Der Kaplan sei in den langen Jahren seines Aufenthaltes in Schaan weder
prä- sentiert noch investiert worden! (Papier Orig. Archiv Chur.) . Also glaubte der Graf, bei Besetzung seiner
Patronatspfrün- den die kirchliche Behörde vollkommen ignorieren zu dürfen! Man sieht an diesen, wie an vielen anderen ähnlichen Bei- spielen, wie gefährlich es sein kann, an Laien kirchliche
Pa- tronate zu überlassen.