Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

- 43 — gemelten altars und sinen Handen und geroalt mit allen ihren Rechten, Ehaften und Zugehörden innehmmen unv alle alldie- weil Jhro ieglicher solche Pfrund nach Recht uno gewohnheit innehaben, mag besitzen, bauen, bruchen, nutzen und niesen, be- setzen, entsetzen und des alles gewaltig sin ohn allermünigliches abschläg 
und Widerreden. Doch sollen sie nemmlich über die jährlich gefallen Nutzniesung nicht veraberh-mdeln, versetzen, noch verkaufen, besunders wohl in guten Treu und unroüst- lich haben und halten, alles zu guten Trauen." Der Priester Michael Quaderer bittet dann den Fürstbischof um die Bestätigung der Stiftung. Er bat den Freiherrn Sigmnnd v. Brandis, mit dessen Rat und Willen, er die Stiftung vollzog, um Beisetzung seines Siegels. Daiunn Suntag nach St. Jörgen Tag nach der Geburt Christe 1482. (Vidimierte Copie im bischöfl. Archiv. Mappe 154.) Unter dem 28. April des gleichen Jahres gab der Fürstbischof Ortlieb dieser Kaplaneistiftung die kirchliche Bestätigung. Er rühmt als Stifter den einstigen Pfarrer Jodotus Dietprecht in Schaan und den ehrwürdigen Herrn Michael Quaderer von Vaduz. Das Präsentationsrecht ffus pati onatus) auf diese Pfründe soll für immer den Freiherrn v. Brandis und deren Nachkommen im Besitze der Herrschast Vaduz zustehen, die aber immer einen geeig- neten aus dem Weltpriesterstand dem Bischof oder dessen General- vikar zu präsentieren haben. Der Fürstbischof verlangt auch, daß der Inhaber dieser Pfründe daselbst wohne,an dem dazu bestimmten Altar die Messe lese, den Pfarrer im Singen und Lesen getreulich unterstütze, ohne Einwilligung des Patrons keine Güter veräußere u.s.w. Siegel des Bischofs. Im Schloß zu Chur am 28. April 1482. (Vidimierte Copie im bischöfl. Archiv.) Im Jahre 1818 war (wahrscheinlich von Landvogt Schuppler) in Wien der Antrag gestellt worden, die Hofkaplanei in Schaan und die untere Kaplanei in Vaduz eingehen zu lassen. Damit war man aber in Wien nicht einverstanden, weil diese Pfründen nicht .vom fürstlichen Hause, sondern von Privaten errichtet worden seien, deren Wille heilig zu halten sei.
	        

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