Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

41 — h^ ngt noch unversehrt an dem Pergament. (Schaaner Psarrarchiv.) Bis zum Jnslebentreten der Pfründe vergingen aber noch 20 Jahre. Ein Verwandter des f Pfarrers Dietprecht, der Vaduzer Hof- kaplcm Michael Q u aderer hatte die Ordnung der Pfründe übernommen, sowie er auch aus seinem eigenen Vermögen bedeu- tende Einnahmen derselben vermachte. So konnte er im Jahre 1482 dem Fürstbischof Ortlieb in Chur darüber folgenden Fundations- brief überreichen: „Der ehrsame Priester Jod. Dietprecht, Pfarrer zu Schaan, mein lieber Herr.Vetter selig mit anderer frommer Leuten Hilfe und Eottesglcmben. die betrachtet haben, daß Eottesglauben und gute Merke den Menschen seiner Sünden und Missetaten ent- ladet u. s. w. hat zur Ehre Gottes, der Gottesmutter und des ganzen himmlischen Heeres, sowie anch. zum Troste seiner und deren, die ihm geholfen, und ihrer aller Voreltern und Nach- kommen, Vater und Mutter Seelenheil willen bei seinen Leb- zeiten eine ewige Messe (eine Kaplaneipfründe) zu stiften ange- fangen, hier in Schaan in der St. Laurenzen Pfarrkirche auf dem Marien-Altar. Zu diesem Zwecke stiftete der Herr Pfarrer Dietprecht etliche Güter, konnte aber das Merk nicht vollenden, da er vorher mit Tod abging. So habe ich mit Gnaden, Wissen und Willen des Herrn Sigmund, Freiherrn v. Brandts, meines gnädigen Herrn, etlich derselben dafür bestimmte Stücke Güter zur Verbesserung der Pfründe verwendet und dafür Stücke und Güter, Zehnte, Renten, Zinse und Gülten an deren Statt erkauft und gebraucht und dann allem nach die obgenannte ewige Messe und Pfründe auf dem Unser lieben Frauen Altar in St. Laurenzen Pfarr- kirche zu Schaan ganz und vollkommen gestiftet. Nach dem Ab- scheiden eines Kaplcms ist von dem ältesten der Herren von Brandts, Herren zu Vaduz zu ewigen Zeiten diese Pfründe mit einem ehrbaren Priester zu besetzen. So habe ich die Güter zu ewigem Eigen an die ewige Messe vermacht und vermache ne hiemit in Kraft dieses Briefes." Diese Zuwendungen werden dann im Einzelnen aufgezählt. (Der dritte Teil des großen Zehnten und den kleinen Zehent ganz von Balzers, doch mit Ausschluß der Eutenbergischen Schloßgüter
	        

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