Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

- 40 - Frau Ursula Dietprecht, und Lienhart Stoß von Feldkirch wegen seinem Weibe Anna Dietprecht. Vertreter der Schaaner Kirche waren.' der Ammann Wolf Pfefserli zu Vaduz, Fritschi Zechender und Hans Renki, beide von Schaan und Kirchenpfleger. Die Ausführung seines letzen Willens hatte der Pfarrer seinem Beichtvater aufgetragen, dessen Name nicht genannt ist,- als dieser aber den Auftrag zur Ausführung bringen wollte, begann die Einsprache von Seite der Erben. Um was es handelte, da- rüber gibt uns der Entscheid des Gerichtes Auskunft. Er lautet dem Inhalte nach; Die dritthalbe Iuchart Acker in Resch, die der sel. Pfarrer von der Schaaner Pfarrkirche seinerzeit gekauft hatte, sollen wieder dieser Kirche zufallen. Alle Eeldforderunzen, die man dem Pfarrer bis zu seinem Todestag schuldete, sollen an eine ewige Frühmesse gestiftet sein und sicher angelegt werden, ausge- nommen was der Kaspar Strub zu Feldkirch dem Pfarrer für Weine schuldig geblieben ist, das soll an die Erben bezahlt werden. Die .97>^ Pfd. Pfg. auch die zwei silbernen Becher, etliche Ringe und etwas Bruchsilber, die nach des Pfarrers Tod beim Lanoam- mann der Grafschaft Vaduz Wolf Pfeffert: hinterlegt waren, sollen auch der Frühmejz gehören^ Auch die zwei Ochsen von dem Fritsch zu Schaan und die übrige Summe, die er ihm über die Ochsen schuldig blieb, sollen an einen Kelch verwendet und die zwei Ochsen von dem Schmied zu Schaan an die Frllhmesz kommen, wie der Pfarrer noch bestimmt hatte. Alle Güter, die der Pfarrer von Martin Blonki, Hennn Frank und Üli Koch erlauft hat, fallen an die Frühmesse. — Dagegen hat die Frllhmeß alle Passiven des Pfarrers, sowie auch alle Kosten, die den Erben bei den mehrma- ligen Verhörtagen zu Vaduz aufgingen, zu bezahlen. Ebenso hat sie die anderen Legate und die Jahrtagstiftung des Pfarrers zn übernehmen. Die Erben können das behalten, was sie nach dem. Tode des Pfarrers aus dem Pfarrhause weggetragen haben; auch erhalten sie alles Gut. liegendes und fahrendes, das der Pfarrer als Erbe von seinen Eltern erhalten hatte, uud das am Eschner- berg liegt. Da die beiden Parteien bezüglich des Lehenrechles über die künftige Frühmefz im Streite-lagen, wurde bestimmt, daß das Patronatsrecht über dieselbe^dem Inhaber der Grafschaft Vaduz auf ewige Zeiten zustehen solle. - Der Brief wurde ausgestellt am Freitag nach St. Martinstag 14A. Das Siegel des Freiherr^
	        

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