Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

- 127 — diesseits und jenseits des Kulms. Der Obmann des Schiedsge- richtes entschied: Holz und Feld, Tratt und Trieb, Zroing und Bänn zu gebrauchen und einzuzäunen soll denen von Triesen zustehen. Gleichzeitig führten die Schaaner und Vaduzer mit den Trie- senbergern Prozeh wegen dem sog. Schindelholz. Dieser Prozeß ist ausführlich geschildert in der Geschichte von Triesen Seite 185—193. Jahrbuch 1992. Die Grenzen des Waldgebietes jeder der beiden Parteien wurden genau bestimmt und das Holzrecht in Ihrem Gebiet ihnen zuerkannt. Im Jahre 1943 führten Vaduz und Schaan schwere Klage gegen die Malliser am Triesnerberg wegen „Uebertreibung" des Triesnerberger Viehs auf die Vaduzer und Schaaner Alpen. Ein Schiedgericht, deren Obmann der Eschnerberger Landammann Adam Ori war, gab folgenden Spruch: Kommt wieder eine Ueber- treibung vor, so ist für jedes Stück 1 Pfund (1 fl.) Pfennig Strafe, bei Wiederholung 2—3 Pfund zu zahlen. Die alten Rechte sollen nach dem Erblehenbriefe in Kraft bleiben; die Triesenberger sollen aber zur Strafe künftig das Doppelte (16 Pfund) an Erblehenzins nn Vaduz und Schaan jährlich bezahlen. Der bisher von beiden Parteien gemeinsam benutzte Eamswald wird verteilt. Im Jahre 1689 vereinbarten sich Planken und Triesenberg auf Grund alter Briefe über ihre Alpgrenzen. Die Grenze soll gehen vom „Khüeberg" (Kuhgrat) zwischen beiden Earselle hinab zur Samina. Die von den Triesenbergern an die Plankner gestellte Forderung von 25 Eulden wurde kassiert. Im Jahre 1781 erfolgte die Abteilung der Vaduzer Alp Mal- bun unter die Genossen. Die im Oberdorf sollen zur oberen Hütte, die im Unterdorf zur unteren Hütte gehören. Die Alp selbst soll übrigends gemeinsames Eigentum bleiben. 3. Schaan-Vaduz und dieEe m e inden des Unterlandes. Im Dezember 1422 entschied der Freiherr Wolfhart v. Brandis mit anderen Herren einen langandauernden Streit zwischen Schaun- ' Vaduz und Eschen-Bendern wegen Wunn und Weid im Schaaner Riet und wegen Holz und Wald im Schaanwald. Es wurden Mark- steine gesetzt und ein breiter tiefer Scheidgraben aufgeworfen, der die Weidegerechtigkeit der beiden Parteien trennte.") ') Es wurde eiu Markstein gesetzt in Schaanwald an der Straße. Von dort ging die Grenze zu dem alten Stein im Schaaner Gießen durch das Niet. Auf der Bergseite ging die Grenze vom Stein in Schaanwald den Berg hinanf in das Tobel, von da in den ?ronberg zur alten Mark hinauf.
	        

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