Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

- ,25 die an der Petersgasse Guschg. Zur Benutzung der beiden Alpen scheint aber schon bald nach dem Ankaufe von Guschg jene Teilung stattgefunden zuhaben. Nun war der Streit darüber entschieden, wo die Grenze bei der Genossenschaft zu ziehen sei. Der Freiherr Ludwig zog nun die Grenze oberhalb und unterhalb der Landstriche und diese sollte ewig unverändert bleiben. Wer nördlich von der- selben wohnt oder später ansätzig wird, gehört nach Earitsch, die südlichen Einwohner nach Guschg. Die Teilung nach St. Lorenzen und St. Peter erinnert an die alte kirchliche Einteilung. Von den 12 Pfd. Pfg., welche die Triesnerberger wegen desMalbnner Lehens an die Pfarrei St. Lorenz als Jahreszins zu zahlen hatten, mutzten ein Pfd. der St. Peter-Genossenschaft abgetreten werden. Für Erasmiete war für eine Milchkuh 10 Pfg., für eine Zeit- kuh 8 Pfg., für ein gewintertes Kalb 5 Pfg., für eine gälte Kuh 18 Pfg. schon am Anfang der Alpzeit der betreffenden Genossen- schaft zu zahlen. Da die Eapfaler und Eritschner vom Rechte der Schneeflucht nach Valüna in ausgedehnterem Matze als den Triesnern lieb war. Gebrauch machen mutzten, kam es zu Mitzhelligkeiten, die durch den Landesherren, den Grafen Karl Ludwig beigelegt wurden in dem Sinne: Obwohl die Valüner den Eritschnern nur für drei Tage und nach Bartholomä gar keine Schneeflncht gestatten wollen, so finden wir doch aus dem Bertrag von 1474, datz die Eritschner ihre Schneesluchten seit alter Zeit gebrauchen dürfen so oft sie dessen bedürfen. Doch sind die Valüner nicht schuldig, die Eritschner über den Bach zu lassen. Die Eritschner haben den Weg durch Eampa- gritsch zu machen. Sie dürfen auch aus. anderen Orten Vieh annehmen, aber nur Kühe, damit den Valünern zu Schneeflucht- zeiten an der Milch nichts abgeht. Doch darf, wer 4 Kühe treibt, 2 Rinderlein, wer 2 Kühe treibt, 1 Rinderlein nach Gritsch treiben, wenn er sie sonst nirgends unterbringen kann. Die Eritschner klagten, die Triesner besetzen ihre Alp zu sehr mit fremdem Vieh so, datz ihre Habe bei Schneefluchtszeit keine Nahrung mehr finde. Der Eraf erklärte, das könne den Triesnern nicht verwehrt werden. Wenn die Eritschner in die Schneeflucht herab gefahren sind, und bis zur Melkzeit geweidet haben, soll die Milch den Triesnern gehören. Dauert das Weiden auf Triesner Gebiet aber nur etwa eine Stunde, so sind die Eritschner nichts
	        

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