Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

— 123 - von 1458 als gültig erklärt (1462). .Vertreter der Schaan-Vaduzer waren der Kaplan Joh. Rezin und D. Weinzirl zu Vaduz. Da aber die Buchser sich noch nicht ergaben, nahmen sich die Landesherren der beiden Parteien der Sache an. Graf Hugo von Montfort und Freiherr Ulrich von Brandis verordneten, daß jede Partei sieben ehrbare Männer zu wählen habe. Bei ihrem Ent- scheid soll es dann bleiben (1464). In Betreff der Vodenteilung scheint es noch nicht dauernden Frieden gegeben zu haben; denn nach 36 Jahren bezeichnete ein Schiedsgericht den Anteil beider Teile dahin, daß von der gezogenen Linie die Buchser ^, die Schaan-Vaduzer ^ des Bodens besitzen sollen (1493). Im Frühjahr 1471 kamen die beiden Parteien mit einander in Streit wegen den Rheinwuhren und des Holzhauens in der Au. Es kam sogar zu blutigem Handgemenge. Jeder der beiden Landesherren (Graf v. Montfort und Wolfhart v. Brandis) nahm sich seiner Leute an und brachten die Sache zur Entscheidung vor den Rat zu Zürich, der vier Richter bestellte. Die Buchser gaben ihreu erlittenen Schaden auf 899 Pfd. Pfg. an, die Schaan-Vaduzer auf 1999 Pfd. Pfg. Der Spruch lautete: Der Schaden wird keiner der beiden Parteien vergütet; das strittige Wuhr zu Vaduz soll abgetragen und ein Markstein in der Au zwischen Schaan und Buchs gesetzt werden. Wegen der Rheinwuhr-Gränze kamen die Baduzer im Jahre 1558 auch mit den Sevelern in Händel, die durch ein Schiedsgericht geschlichtet wurden, ebenso im Jahre 1566. Ueber die Länge der Wuhre, welche die Parteien zu er- stellen hatten, gab es der häufigen Rheineinbrüche wegen oft Streit und mutzten neue Wuhrmarkenbriefe errichtet werden, so auch im Jahre 1574. Im Jahre 1596 erhoben unsere Gemeinden Klage gegen Sevelen und Buchs wegen Wuhren. Die Seveler sollten gegen alle Beiträge ein Wuhr erstellt haben, das den Rhein gegen Vaduz leitete und grotzen Schaden anrichtete. Es kam dann unter diesen Gemeinden ein Vertrag zustande, der die Wuhrgrenze genau be- stimmte. Noch im Jahre 1611 entschieden die Landvögte von Vaduz und Werdenberg in einer Streitsache, die eine Strecke Wuhr oh dem
	        

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