Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 89 - Am 12. Jänner 1640 konsekrierte Bischof Johannes von Chur die Kapelle und einen Altar in derselben zu Ehren der Gottesmutter und des hl. Sebastian. Als Kirchweihfest bestimmte er den letzten Sonntag im Mai. Im Jahre 1792 wurde die ganze Kapelle renoviert. Die 12 Monatsmessen in dieser Kapelle dürften auch vom Erbauer derselben um 1640 gestiftet worden sein. „Im Jahre 1855 wurde die Kapelle ganz erneuert, ein neuer Boden gelegt, neue Staffeln, neue Stühle, wie auch die Emporkirche neu gemacht, nachher auch das Dach neu gedeckt, eine neue Thür und zur selben gehauene Steine, endlich die ganze Kapelle innen und außen neu gemeißelt." (Pfr. Frick). Eine neueste Renovation erfolgte i. I. 1910. Schon anno 1694 hatte Papst Innocenz XII. für die Kapelle in Nendeln die ersten Ablässe erteilt, nämlich einen vollkommenen Ablaß beim Eintritt in die St. Sebastians-Bruderschaft (nach Em- pfang der hl. Sakramente) und in der Todesstunde, wenn das Mitglied der Bruderschaft die hl. Sterbsakramente empfängt, oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens im Kerzen den Namen Jesu anruft. Ebenso einen vollk. Ablaß unter der obigen Bedingung, wenn man am Feste des hl. Sebastian die Kapelle betend besucht. Für alle guten Werke und den Besuch der Kapelle an allen Tagen wird den Mitgliedern der Bruderschaft ein Ablaß von 60 Tagen gewährt. Der Bischof Ulrich von Chur ordnete die Publikation dieses Ablaßbriefes an und bestimmte als Ablaßtage auch die Feste von Mariä Heimsuchung und Opferung, von Maria Magdalena und dem Erzengel Michael. Papst Klemens XIII. erteilte unter dem 17. Dez. 1766 denen, die am Feste der hl. Fabian und Sebastian die Kapelle in Nendeln betend besuchen, nach Empfang der hl. Sakramente einen vollkommenen Ablaß. Derselbe Papst verlieh unter demselben Datum der St. Se- bastians-Bruderschaft in der Nendler Kapelle die Begünstigung, daß wann immer ein Priester für ein Mitglied der Bruderschaft an den Tagen der Allerseelenoktav, und an einem Tage in jeder Woche, der vom Bischof zu bestimmen sei, für die Seele eines Mitgliedes, die im Frieden Gottes abgeschieden, in der Kapelle celebrieren wird, diese Seele aus dem Schatze der Kirche auf dem Wege der Fürbitte einen Ablaß erlange, so daß sie um der Verdienste Jesu Christi, Mariä und aller Heiligen willen von den Peinen des Fegfeuers befreit werde. 7»
	        

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