Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 83 - wurden, stellte die Gemeinde einstweilen keine Forderung ans Kloster und bezahlte ihre an die Kirche gehabten Unkosten. Dagegen verehrte genannter H. Pfarrer nicht im Namen des Klosters, sondern in seinem eigenen Namen der Pfarrkirche zwei Paar messingene versilberte Kerzenstöcke samt einem Paar Kang- leuchtern von gleicher Art und ein schön versilbertes Kreuz mit ver- goldetem Heilande, alles im Wert von 120 fl. 3m Jahre 1837, als das Kloster unter weltliche Administra- tion gestellt wurde und dadurch seine Selbständigkeit zu verlieren glaubte, auch im traurigen Vorgefühle einer vielleicht baldigen Auf- lösung, übernahm und erkannte Abt Plazidus mit Zustimmung seiner Mitkavitularen, um die Anhänglichkeit auch an diese dem Kloster so lange angehörige Pfarrei zu betätigen, die Pflicht, den Pfarrkirchen- chor zu bauen und zu unterhalten, fowie die Gemeinde das sogenannte Langhaus baue und unterhalte. Diese Pflicht des Klosters übernahm und anerkannte auch die kathol. Administration in St. Gallen. Im Jahre 1838 den 20. Febr. wurde das Kloster Pfäfers vom gesammten Großen Rate des Kantons St. Gallen aufgelöst und das Vermögen desselben sowie auch die demselben angehörigen Kollaturrechte ganz unerwartet als Staatsgut erklärt. Anfänglich entstand über das im Fürstentum Liechtenstein liegende Vermögen des Klosters, sowie über das ihm zustehende Kollaturrecht der Pfarrpfrllnde Eschen und die damit verbundenen Verpflichtungen zwischen der St. Gallischen und Liechtensteinischen Negierung einiger Konflikt und schien zu bedenklichen Verwicklungen führen zu wollen. Doch wurde endlich dieser Konflikt gehoben und die Sache aus eine für beide Theile befriedigende Weise ausgeglichen. Im Jahre 1841 ging das Kollaturrecht der Pfarrpfründe an den souverainen Fürsten von Liechtenstein über. Der Amtsbericht des Kleinen Rates von St. Gallen an die liechtensteinische Regie- rung lautet wörtlich: „3n Ausführung des mit dem souverainen Fürstentum Liech- tenstein über VerabfolguNg der auf dortigem Gebiete gelegenen Vermögensteile des säkularisierten Klosters Pfäfers und für Ab- kurung zu Gunsten der Pfarrpfründe Eschen abgeschlossenen, vom Großen Rate genehmigten Vertrages ist bei einem am 14. Mai ab-
	        

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