Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 7b - mußte bezeugen, daß die Beamten in Vaduz gegen den Pater in Eschen wegen eines früheren Streites voreingenommen seien. Der Adam Allgäuer des Gerichtes in Eschen, der regierende Landammann Jakob Marxer in Bendern und der Alt-Landammann Andreas Marxer in Mauren mußten bestätigen, daß von „uner- denklichen Iahren her" in der Pfarre Eschen die Landesfahne etc. verwahrt werde, „Stock und Galgen sich befinden, allwo auch unser Zeit viele seindt justifiziert worden, dahero auch alle Einwohner zu Eschen, Bendern und Muhra gemainlich Eschnerberger genannt werden. Lind haben wir niemahlen gehört, daß Bendern solle vor- nemmer sein als Eschen. Aktum zu Muhra 5. April 1724." Dasselbe bezeugte auch Jakob Fehr zu Ruggell uud Ferdi- nand Marxer von Eschen. Der Joseph Leonhard Betschart, jetzt Pfäferser Rat und Kanzler, früher Administrationsrat und Landvogt zu Vaduz, gab eine Erklärung ab über das geschichtliche Verhältnis zwischen den beiden Herrschaften Schellenberg und Vaduz und deren Erwerbung durch die Fürsten von Liechtenstein. Das waren alles Sachen, die für das Arteil in vorliegendem Streite wenig oder gar nicht ins Gewicht fielen. Endlich am 1. Juli 1724 kam vom Nuntius folgendes Art eil. In der Streitsache zwischen dem Fürstabt von Pfäfers und dem Abt von St. Luzi in Betreff der Präcedenz bei öffentlichen Prozessionen und anderen kirchlichen Funktionen, die von deren Vikaren d. h. ihren Regular- Pfarrern in Bendern und Eschen gehalten werden, entscheiden wir definitiv, daß diese Präcedenz in Zukunft jenem Regularpfarrer ge- bühre, der früher erwählt und in sein Amt eingesetzt worden ist. Die Arkunde verfaßte der Auditor Graf Ioh. Bpt. Luzius und wurde in Chur publiziert vom Kanzler der Nuntiatur Ioh. Bpt. Castorius. So endete der Streit zu Gunsten keiner der beiden Parteien, aber nach unseren heutigen Begriffen durch einen gerechten Spruch in einer an sich einfältigen Sache.
	        

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