Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 62 - In Triesen besaß Pfäfers 3 Güter, von denen es 400 Eier als jährlichen Zins bezog. Am 13. März 1696 hat ?. Statthalter Fintan Leonhart im Beisein des Hans Jakob Widrigs diese Lehen- äcker, sa man nennt die Aieräcker, zu Triesen aufgenommen. Sie wurden später um 166 fl verkauft. Im Oktober 1698 berichtete der Pfarrer Rudolf Attinger an den Pfäferser Kanzler, die Ruggeller hätten trotz seiner Einsprache die Zehe»ttrauben nach Ruggell abgeführt. Er habe sich darob beim Oberamtmann beklagt, aber von ihm die Antwort erhalten, weil die Abführung der Trauben eine alte Aebung sei, lasse sich nichts da- gegen machen. Aebrigens werde diese Herrschaft nächstens von dem Fürsten von Liechtenstein gekauft werden, was eine Neugestaltung der Dinge bringen werde, wodurch auch dem Willen des Pfarrers willfahrt werden dürfte. Schon vorher hatte der Abt selbst an das Vaduzer Oberamt eiue bezügliche Beschwerde gerichtet mit dem Ersuchen, den Nuggellern zu befehle», daß sie die aus dem Gebiet von Eschen stammenden Zehenttranben bei der Weinlese schon ab- geben, damit sie nicht wieder von Ruggell geholt werden müssen. Mit den nach Feldkirch gehenden Zehenttrauben werde es ja auch so ge- halten. Die Antwort des Oberamtes ist im Brief Attingers enthalten. Im Jahre 1699 war die Herrschaft Schellenberg in den Besitz des fürstlichen Hauses Liechtenstein übergegangen. Da beeilte sich der Abt von Pfäfers dem neuen Landesherrn durch dessen Oberamt- mann Johann Franz Bauer zu gratulieren. Er übersandte diesem Beamten zwei Käse als Präsent und brachte ihm die Bitte vor bezüglich der Ruggeller Zehenttrauben. Nicht mit Anrecht wird auf den begründeten Verdacht der Anehrlichkeit und des Schadens des Klosters hingewiesen. Da um 1710 zuerst Türken im großen Amfang angebant wurde, verweigerten die Eschner die Entrichtung des Zehnten von dieser Frucht. Das Vaduzer Oberamt verpflichtete sie aber dazu, weil der Türken eine Frucht sei, die in den Ofen gebracht und gebacken werde und auch überall der Zehentabgabe unterliege (März 1713). Als i. I. 1718 dem Kloster durch das Vaduzer Oberamt der Novalzeheut abgesprochen und die betreffenden Früchte mit Beschlag belegt wurden, wehrte sich der Abt dagegen, da er den Novalzehnte»
	        

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