Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 61 - vorgelegte Rödel, Briefe und Sigel die Pfarr St. Martini zu Eschen, gemein Iahrzeit, Spend, Ewig lischt und Testamenten be- treffende fürterhin ohn disputierlich in Ihren besten Kreften sein und verbleiben sollen. Lieber welches alles begehret oftgemelter Kerr Kleger dessen Brief und Sigel ihnen mit zu theilen, die auf mein Richter abermalen beschechen Limbfrag mit Llrtel und Recht dem selben zu geben erkennt worden. Dessen alles wie oblaut zu mehrer Llrkund und mehrer Befestigung hab ich anfangs benennter Nichter mein eigen Insigel (doch mir, meinen Erben, und dem Gericht ohne schaden) öffentlich Herfür getruckt auf disem brief, der geben ist auf Raufenberg den zwölften Monats tag Ienner Im Sechzenhundert fünfzig vier Jahr." Das Kloster Pfäfers stellte an einen jeweiligen Pfarrer von Eschen folgende Forderungen (Dat. 4. Nov. 1660): Außer der pflicht- mäßigen Seelsorge hat er 1. Er soll sich auf dem hergebrachten Pfarreinkommen begnügen und keinen Anspruch auf den Neugereut- zehnten machen, den das Kloster vom Grafen von Vaduz gekauft hat. 2. Er soll die Güter, Kaus und Kos in baulichen Ehren erhalten. 3. Für den kleinen Zehnten in Nendeln soll er dem Kloster jährlich einen halben Gulden entrichten. 4. Für das Erbrecht soll er auf eine ihm bestimmte Zeit 200 fl R. W. und für die Bibliothek ein schönes Werk zu zahlen schuldig sein, und 5. Wegen der „ersten Früchte," so ?. Karl sel. auf 15 Jahr mit 20 Dukaten ausgerichtet und aber noch 7 Jahre restieren, wird Kerr Parrherr sein gebührenden Anteil auch erstatten. Nach einem Einkommenverzeichnis vom Jahre 1665 bezog der Pfarrherr aus dem Pachtzins seiner Pfrundgüter 88 fl., überdies 10 fl Kapitalzinse und 6 Schüssel Korn, und das Erträgnis des Wein- berges und des Zehnten. Da sich wegen der beiden Zehentgebiete der Klöster St. Luzi und Pfäfers im Laufe der Zeit wegen Abgang der Geschlechter und Kulturänderung Unsicherheiten ergaben, wurde zwischen den Pfarrern von Eschen und Bendern ?. Karl Widmann und ?. Bonaventura Schalk i. I. 1649 eine neue Vereinbarung getroffen unter Mitwirkung der Ammänner Kans Kopp und Adam Oehri und anderer. Die Teilung wnrde ratifiziert von Fürstabt Bonifatius von Pfäfers und und von Abt Adelbert von Noggenburg und St. Luzi. (Original mit unverletzten Siegeln vorhanden.)
	        

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