Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 60 - Im Jahre 1654 verfaßte der damalige Pfarrer Pater Karl Widmann aus den alten Briefen und Akten ein neues Arbar das das Gericht auf Rofenberg bestätigte. Die Bestätigungsurkunde lautet so: „Ich Iodokus Thöny", der Zeit Landammann und Richter der Herrschaft Schellenberg, bekhene öffentlich u. thue kund allermeniglich mit diesem Briefe, daß als ahn statt und in Nammen des Hochge- bohrenen Herrn, Herrn Francisci Wilhelmi Grafens zu Hochen E.nbs, Vaduz und Gallara, Herr zu Schellenberg, der Churfürstl. Dhl. in Bayern und Erzfürstl. Dhl. zu Oesterreich Cammerer und Meines gnädigen Grafen und Herrn — Ich an heut dato offenen verbannen Gastgericht gehalten hab, daß von mir und meinen Bey- sitzern erschienen ist, der wohlerwürdig Geistlich und Hochgelehrte Herr Pater Karl Widmann, Conventual des freyen fürstl. Gottes- haus Pfefers und derzeit Vicarius der Pfarrpfrund zu Eschen, dessen rechtmäßiger Collator vorherermeltes Gotteshaus zu sein er- kennt wird, als Kleger an einem Contra etwelche hinderstellige Zins- leut daselbsten Beklagten andern theils. And nach demme uns vor- wohlermelter Herr Kleger nach Form Rechtens mit Fürsprecher und Beystand versehe«, hat Er sürbringen lassen, welcher ge- stalten durch verenderung der Zeit, der Personen und Pfarrherren, auch theils durch Hinlässigkeit und nachsechung der Kirchen Pflegern und Vögten die Geistliche und Pfarrliche ein Kommen, welche mehr thail ahn gelt und waizen bestehen, der wohl ernannten Pfarre zu merklichem schaden geschwächt und distrahiert worden. Aus diesen und anderen Arsachen auch zu Vorkommung größeren schadens und streitigkeiten, Er, Herr Kleger, alle Arbarien, Iahrzeit Bücher, Rodel, Auszüge, Brief und Documente durch zu gründen genöthiget worden, und die darinnen befundene rechtmassige Züns, Rent, gülten sambt ihren underpfanden (weilen Selbige sehr altund umb etwas obskur) zu Vorkommung ferner Künftiger Streitigkeiten selbige in andern dar- zu verordnete authentische Rodel zu schreiben und aus zu ziechen, welche dann heut dato von Ihme, Herrn Kleger, mir Richter und einem Ehrsamen Gericht zu revittieren vorgelegt worden. Nach demme dann wir alle sachen bester maßen wohl durch gesechen und zu gueter Consideration gebracht, hab ich sambt einem Ehrsamen Gericht dar- über nichts anderes erkennen und sprechen kiinden, als daß die Ans
	        

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